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	<title>Privatvermögen</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Privatvermögen</title>
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		<title>Checkliste: Plötzlich vermögend – was nun?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Nov 2017 11:57:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>München/Salzburg - Der Verkauf des eigenen Unternehmens oder eine Erbschaft in beträchtlicher Höhe führen oft dazu, dass sich Menschen quasi über Nacht mit einem großen Privatvermögen wiederfinden. Neben Geld kann es sich dabei auch um andere Vermögenswerte wie Immobilien handeln – die Strukturen sind häufig komplex. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>München/Salzburg</strong> &#8211; Der Verkauf des eigenen Unternehmens oder eine Erbschaft in beträchtlicher Höhe führen oft dazu, dass sich Menschen quasi über Nacht mit einem großen Privatvermögen wiederfinden. Neben Geld kann es sich dabei auch um andere Vermögenswerte wie Immobilien handeln – die Strukturen sind häufig komplex. Um sein Leben als vermögender Privatier bestmöglich planen zu können und den Besitz langfristig abzusichern, sollte man nicht einfach ins Blaue hinein leben, sondern zu gegebenem Zeitpunkt die richtigen Überlegungen anstellen. Die Zürcher Kantonalbank Österreich AG, die als Privatbank in solchen Fällen oft zu Rate gezogen wird, hat eine Checkliste erarbeitet, die plötzlich Vermögenden das Leben mit Hilfe vier wichtiger Schritte erleichtert.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Check I: Sicherheit und Diskretion</h2>
<p style="text-align: justify;">Große Vermögenswerte sind ein sensibles Thema und Informationen darüber nicht für jedermann bestimmt. Gerade bei Unternehmensverkäufen sind meist hohe Beträge im Spiel, mitunter wird darüber auch in den Medien berichtet. Das ruft nicht selten Interessenten auf den Plan, die sich bei dem Vermögenden melden, weil sie sich Investments versprechen oder Sonstiges anzubieten haben. „Es ist von Anfang an wichtig, eine Struktur aufzubauen und die für den Vermögensinhaber unangenehmen Anfragen auszulagern“, so Wonnebauer, Vorstandsmitglied der Zürcher Kantonalbank Österreich AG.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch das Thema Sicherheit spielt eine große Rolle. Gerade wenn es um hohe Summen geht, darf es nicht den Funken eines Risikos geben. Hier sind die involvierten Bankinstitute besonders gefragt. Das Thema Sicherheit ist eines, das sich die Zürcher Kantonalbank Österreich AG besonders auf ihre Fahnen heftet und das auch die Schweizer Mutter der Privatbank erheblich stützt. Denn die Zürcher Kantonalbank, Zürich, wurde kürzlich vom Magazin Global Finance zum sechsten Mal in Folge als sicherste Universalbank der Welt eingestuft.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Check II: Expertenwissen bündeln</h2>
<p style="text-align: justify;">Ein Firmenverkauf hat viele Facetten und man sollte sich rechtzeitig darüber im Klaren sein, welche Experten einzubinden sind und wem man vertraut. Denn sonst sitzen Steuerberatungskanzleien, Wirtschaftsprüfer und Anwälte samt einer massiven Entourage am Tisch und danach ist man nicht klüger als vorher. „Es geht darum, Strukturen zu schaffen und sich von den richtigen Experten beraten zu lassen“, meint Wonnebauer. Entscheidend ist, welche Ziele definiert werden. Es gilt auch abzuklären, ob das Firmenkapital zu Privatgeld wird oder ob man den Weg in eine Stiftung wählt. Für Wonnebauer sollte die Planung aber über die sachliche Entscheidungsfindung, wie man mit den vorhandenen Vermögenswerten verfahren möchte, hinausgehen. Er empfiehlt vermögenden Privatpersonen die neuen Lebensrealitäten auch auf emotionaler Ebene zu verarbeiten. Hier können Gespräche mit Freunden hilfreich sein oder auch die Zusammenarbeit mit einem professionellen Coach.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Check III: Der Zukunft einen Namen geben</h2>
<p style="text-align: justify;">Wer zu viel Geld kommt, dessen Alltag ändert sich oft massiv. Das beginnt schon damit, dass man als ehemaliger Firmeneigentümer plötzlich nicht mehr der Chef im Unternehmen ist und gleichzeitig auch viel mehr Tagesfreizeit als bisher hat. Auch Personen, die von einer großen Erbschaft profitieren oder sich über einen hohen Lotteriegewinn freuen dürfen, treten danach beruflich häufig kürzer. Es kann hier also durchaus einen sprichwörtlichen „Pensionsschock“ geben. „Wie auch im Geschäftsleben üblich, sollte man auch im privaten Bereich einen 5-Jahres-Plan machen und Ziele und Ambitionen definieren, die man erreichen möchte“, rät Wonnebauer vermögenden Personen dazu, auch das geballte Freizeitleben gut durchgeplant anzugehen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Check IV: Evaluierung und Investment Controlling</h2>
<p style="text-align: justify;">Hat man einen bestimmten Weg für die Verwaltung der Vermögensstruktur eingeschlagen, geht es darum, laufend zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, ob die angestrebten Ziele auch erreicht werden. Denn im Idealfall sollte das vorhandene Kapital für den vermögenden Privatier arbeiten und um das zu gewährleisten, ist die regelmäßige Evaluierung der involvierten Partner unerlässlich. Generell stellt sich bei der Veranlagung des Vermögens die Frage, wie viel man selbst entscheiden möchte und mit welcher Handlungskompetenz man Profis ausstattet. „Die Zürcher Kantonalbank Österreich AG steht für persönliche Betreuung und individuelle Beratung vermögender Privatpersonen und bringt ihre Expertise gerne auch in der Rolle als verbindendes Element mehrerer Partner ein“, so Wonnebauer abschließend.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: YIELD PUBLIC RELATIONS OG</em></p>
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		<title>Pflegefall in der Familie &#8211; wie Sie Ihre Finanzen und Arbeitsstelle schützen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/pflegefall-in-der-familie-wie-sie-ihre-finanzen-und-arbeitsstelle-schuetzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Sep 2015 10:12:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Frankfurt - Jeder dritte Deutsche hat einen Pflegefall in seinem näheren Umfeld oder erwartet diesen in naher Zukunft. Sind die Pflegekosten durch Rente und Privatvermögen nicht gedeckt, müssen in der Regel die Familienmitglieder zahlen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/pflegefall-in-der-familie-wie-sie-ihre-finanzen-und-arbeitsstelle-schuetzen/">Pflegefall in der Familie &#8211; wie Sie Ihre Finanzen und Arbeitsstelle schützen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Frankfurt</strong> &#8211; Jeder dritte Deutsche hat einen Pflegefall in seinem näheren Umfeld oder erwartet diesen in naher Zukunft. Sind die Pflegekosten durch Rente und Privatvermögen nicht gedeckt, müssen in der Regel die Familienmitglieder zahlen. Die DVAG erklärt, welche Versicherungen vor Kostenfallen schützen und welche Rechte Angehörige von Pflegebedürftigen haben.</p>
<p style="text-align: justify;">36 Prozent der Deutschen haben einen Pflegefall in ihrem persönlichen Umfeld oder gehen davon aus, dies in naher Zukunft zu erleben. Das zeigt eine repräsentative Befragung des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV). Viele unterschätzen dabei die entstehenden Kosten. &#8222;Die meisten Menschen gehen realistisch mit dem Gedanken um, dass ein Pflegefall auf sie zukommen könnte. Allerdings sind sie häufig davon überrascht, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die anfallenden Pflegekosten zu decken&#8220;, wissen die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).</p>
<p style="text-align: justify;">Für direkte Nachkommen kann es übrigens zusätzlich teuer werden, denn auf Kinder kann auch noch ein Elternunterhalt zukommen. Verwandte wie etwa Geschwister, Stief- oder Enkelkinder sind hingegen nicht unterhaltspflichtig. Umso wichtiger ist es, zumindest die Pflegekosten abzufangen. Die DVAG erklärt, welche Zusatzversicherungen angespartes Privatvermögen schützen.</p>
<figure id="attachment_15778" aria-describedby="caption-attachment-15778" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-15778" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/2015_09_08_dvag_bild_pflegeversicherung_bildnachweiscorbis.jpg" alt="Quellenangabe: &quot;obs/DVAG/Corbis&quot;" width="620" height="422" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/2015_09_08_dvag_bild_pflegeversicherung_bildnachweiscorbis.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/2015_09_08_dvag_bild_pflegeversicherung_bildnachweiscorbis-150x102.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/2015_09_08_dvag_bild_pflegeversicherung_bildnachweiscorbis-300x204.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/2015_09_08_dvag_bild_pflegeversicherung_bildnachweiscorbis-110x75.jpg 110w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-15778" class="wp-caption-text">Quellenangabe: &#8222;obs/DVAG/Corbis&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Pflegetagegeldversicherung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Pflegetagegeldversicherung garantiert je nach Pflegestufe einen zuvor vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag. Wofür dieser eingesetzt wird, bleibt den Versicherten selbst überlassen. Der Staat bezuschusst diese Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen monatlich mit fünf Euro, wenn der Eigenbeitrag bei mindestens 10 Euro pro Monat liegt. Wie bei vielen Policen gilt: Je früher der Vertrag abgeschlossen wird, desto höher fallen die Leistungen aus.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Pflegerentenversicherung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Eine Pflegerentenversicherung zahlt Versicherten bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen festen monatlichen Betrag bis zum Lebensende. Die Höhe dieser Rente hängt von der attestierten Pflegestufe ab. Versicherte in der Pflegestufe I erhalten in der Regel 25 Prozent der vereinbarten Rente, in der Pflegestufe II sind es 50 und in der Stufe III volle 100 Prozent. Weitere Vorteile: Der Versicherungsschutz besteht unmittelbar nach Vertragsabschluss und sobald der Versicherungsfall eintritt, müssen keine Beitragszahlungen mehr geleistet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Unabhängig vom Versicherungsschutz stehen Angehörigen pflegebedürftiger Menschen gegenüber ihren Arbeitgebern unter anderem folgende Rechte zu:</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Recht auf Freistellung in Notfällen:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer in Notsituationen spontan bis zu zehn Tage freistellen. Der Arbeitgeber darf dabei ein Attest über einen pflegebedürftigen Angehörigen verlangen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Recht auf sechsmonatige Auszeit:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Hat der Angehörige mindestens Pflegestufe I, dürfen Angehörige bei vollem Kündigungsschutz bis zu sechs Monate unbezahlten Sonderurlaub nehmen oder in Teilzeit wechseln. Allerdings gilt dieser Rechtsanspruch nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Recht auf &#8222;Familienpflegezeit&#8220;:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Angehörigen von Menschen mit Pflegestufe I oder höher stehen insgesamt 24 Monate &#8222;Familienpflegezeit&#8220; zu. Hat der Beschäftigte bereits eine sechsmonatige Auszeit genommen, knüpft die &#8222;Familienpflegezeit&#8220; direkt daran an und wird auf 18 Monate verkürzt. Angehörige müssen in dieser Zeit mindestens 15 Wochenstunden arbeiten und werden ausschließlich für diese Arbeitsstunden bezahlt. Diese Regelung gilt nur für Betriebe mit mehr als 25 Mitarbeitern.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Anspruch auf Beitragszahlung in der Rentenversicherung:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Pflegekasse zahlt für ehrenamtlich Pflegende Beiträge in die Rentenversicherung ein, wenn diese für die Pflege ihrer Angehörigen &#8211; nach derzeitiger Regelung &#8211; mindestens vierzehn Wochenstunden aufwenden. Je höher die Stundenzahl und die Pflegestufe, desto mehr zahlt die Pflegekasse ein. Wer jedoch bereits Altersrente bezieht oder mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig ist, bekommt nichts hinzu.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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		<title>&#8222;Mid Ager&#8220; verschließen vor dem Thema Pflege die Augen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Dec 2014 10:21:48 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Angst vor einer möglichen Pflegebedürftigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuung durch Familie und Freunde]]></category>
		<category><![CDATA[Deutschen Vermögensberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Mid Ager]]></category>
		<category><![CDATA[private Pflegezusatzversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Privatvermögen]]></category>
		<category><![CDATA[TNS-Infratest Umfrage]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Frankfurt. Die Angst vor einer möglichen Pflegebedürftigkeit und ihren finanziellen Folgen ist unter der Generation der 45- bis 65-Jährigen sehr präsent. In dieser Bevölkerungsgruppe sorgt sich rund die Hälfte der Menschen vor finanziellen Nöten</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/mid-ager-verschliessen-vor-dem-thema-pflege-die-augen/">&#8222;Mid Ager&#8220; verschließen vor dem Thema Pflege die Augen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Frankfurt. Die Angst vor einer möglichen Pflegebedürftigkeit und ihren finanziellen Folgen ist unter der Generation der 45- bis 65-Jährigen sehr präsent. In dieser Bevölkerungsgruppe sorgt sich rund die Hälfte der Menschen vor finanziellen Nöten, das ergab eine aktuelle TNS-Infratest Umfrage im Auftrag der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) bei den so genannten &#8222;Mid Agern&#8220;. Mit über 55 Prozent machen sich übrigens Frauen sogar noch etwas mehr Sorgen als Männer (rund 41 Prozent). Erstaunlich dabei: Trotz aller Ängste verfügen gut 60 Prozent aller Befragten über keine private Pflegezusatzversicherung. Viele haben sich nach eigener Angabe noch nicht hinreichend mit dem Thema beschäftigt (51 Prozent), verlassen sich auf ihr Erspartes beziehungsweise Privatvermögen (64 Prozent) oder bauen auf die Betreuung durch Familie und Freunde (35 Prozent).</p>
<figure id="attachment_7334" aria-describedby="caption-attachment-7334" style="width: 118px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/dvag_grafik_pflege_umfrage_high.jpg"><img decoding="async" class="size-thumbnail wp-image-7334" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/dvag_grafik_pflege_umfrage_high-118x150.jpg" alt="Quelle: &quot;obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG&quot;." width="118" height="150" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/dvag_grafik_pflege_umfrage_high-118x150.jpg 118w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/dvag_grafik_pflege_umfrage_high-300x381.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/dvag_grafik_pflege_umfrage_high.jpg 620w" sizes="(max-width: 118px) 100vw, 118px" /></a><figcaption id="caption-attachment-7334" class="wp-caption-text">Quelle: &#8222;obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG&#8220;.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Mit 53 Prozent ist allerdings auch eine der am häufigsten genannten Ursachen für die fehlende Zusatzversicherung die Unsicherheit hinsichtlich des passenden Vorsorgesystems. &#8222;Es ist leider wie so oft &#8211; die Politik mahnt und die Dringlichkeit ist von vielen auch erkannt, aber die Unsicherheit ist zu groß. Dabei können die Ausgaben für die Pflege sehr schnell die eigenen Rücklagen und die der ganzen Familie aufzehren&#8220;, betonen die Experten der DVAG. Ein professionelles Beratungsgespräch beleuchtet die persönliche Lebenssituation und informiert über verschiedene Wege für eine zusätzliche Absicherung sowie über die Möglichkeiten einer staatlichen Förderung.</p>
<p style="text-align: justify">Empfehlenswert können sowohl Pflegerenten- als auch Pflegetagegeldversicherungen sein. Bei der Pflegerentenversicherung entrichtet der Versicherte laufende Beiträge oder eine Einmalzahlung und erhält bei eintretender Pflegebedürftigkeit eine lebenslange Pflegerente. Ab diesem Zeitpunkt ist er von der Beitragspflicht befreit (ab Pflegestufe eins). Selbst bei einer Kündigung wird der Vertragswert ausgezahlt. Darüber hinaus gewährt eine Pflegerentenversicherung Beitragsstabilität, das heißt die Beiträge können nachträglich nicht erhöht werden.</p>
<p style="text-align: justify">Das Pflegetagegeld zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität aus. Die Versicherten entscheiden selbst über die Höhe des Pflegetagegeldes. Je nach Pflegestufe und gegebenenfalls Art der Pflege (z.B. ambulant oder stationär) bekommt der Versicherte bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit beziehungsweise erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz bis zu 100 Prozent des versicherten Pflegegeldes ausgezahlt. Diese wird unabhängig von den anfallenden Ausgaben gezahlt. Eine Beitragsstabilität ist im Gegensatz zur Pflegerentenversicherung jedoch nicht gewährleistet.</p>
<p style="text-align: justify">Für das Pflegetagegeld im Rahmen des sogenannten Pflege-Bahrs gewährt der Staat bei Abschluss einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro. Voraussetzung: Der Mindestbeitrag beträgt 15 Euro monatlich &#8211; darin enthalten sind 5 Euro staatliche Förderung (Eigenanteil mindestens 10 Euro pro Monat). Und es dürfen, unter anderem, vor dem Abschluss des Vertrages noch keine Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung beansprucht werden.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots</p>
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