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	<title>private Haftpflichtversicherung</title>
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	<title>private Haftpflichtversicherung</title>
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		<title>Silvesterfeuerwerk: Schön, laut &#8211; und gefährlich</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Dec 2014 11:30:28 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Frankfurt. Am 31. Dezember pfeift und kracht es wieder im ganzen Land - denn Silvester ist ohne Feuerwerk nicht denkbar. Dabei entstehen jedes Jahr leider auch zahlreiche Verletzungen und teure Schäden. Allein in Berlin fuhren Polizei</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/silvesterfeuerwerk-schoen-laut-und-gefaehrlich/">Silvesterfeuerwerk: Schön, laut &#8211; und gefährlich</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Frankfurt. Am 31. Dezember pfeift und kracht es wieder im ganzen Land &#8211; denn Silvester ist ohne Feuerwerk nicht denkbar. Dabei entstehen jedes Jahr leider auch zahlreiche Verletzungen und teure Schäden. Allein in Berlin fuhren Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste über den letzten Jahreswechsel mehrere Tausend Einsätze. &#8222;Für eine sorgenlose Feier ins neue Jahr ist es deshalb ratsam, einen ausreichenden Versicherungsschutz zu haben, wie etwa eine Haftpflicht-, eine Unfall- und eine Hausratversicherung&#8220;, raten die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).</p>
<p style="text-align: justify">Private Haftpflichtversicherung</p>
<p style="text-align: justify">Zündet ein Gast einen Knaller im Wohnzimmer, kann er damit schnell unbeabsichtigt Schäden an der Einrichtung verursachen oder sogar jemanden verletzen. Hat der leichtsinnige Besucher eine private Haftpflichtversicherung, kommt diese in der Regel für Schäden auf. Andernfalls muss der Verursacher aus eigener Tasche dafür zahlen, was nicht selten zu zusätzlichen Streitigkeiten führt. &#8222;Wichtig ist dabei zu wissen, dass die Versicherung nur zahlt, wenn nicht vorsätzlich gehandelt wurde&#8220;, erklären die DVAG-Fachleute. Für Eltern minderjähriger Kinder gilt die Aufsichtspflicht: Lassen sie ihre Kinder mit Knallern unbeaufsichtigt, handeln Eltern unter Umständen bedingt vorsätzlich &#8211; und müssen selber zahlen, wenn etwas passiert.</p>
<figure id="attachment_8207" aria-describedby="caption-attachment-8207" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-8207" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/dvag_bild_silvester_2014.jpg" alt="Quelle: &quot;obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG/Corbis&quot;." width="620" height="414" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/dvag_bild_silvester_2014.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/dvag_bild_silvester_2014-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/12/dvag_bild_silvester_2014-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-8207" class="wp-caption-text">Quelle: &#8222;obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG/Corbis&#8220;.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Private Unfallversicherung</p>
<p style="text-align: justify">Feuerwerkskörper können schwere Brandverletzungen oder sogar dauerhafte Schäden verursachen. Eine private Unfallversicherung greift dem Betroffenen in diesem Fall unter die Arme und zahlt etwa für den Umbau von Wohnung oder Auto sowie für Hilfsmittel und Therapien, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden.</p>
<p style="text-align: justify">Hausratversicherung</p>
<p style="text-align: justify">Auch Querschläger verursachen immer wieder teure Schäden. Fliegt eine gezündete Rakete in eine Wohnung und beschädigt Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche oder anderes Eigentum, greift die Hausratversicherung. Diese Police übernimmt dann im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme die Kosten, die für Reparatur oder Neuanschaffung anfallen.</p>
<p style="text-align: justify">Wohngebäudeversicherung</p>
<p style="text-align: justify">Kommt es durch Feuerwerkskörper &#8211; wie etwa einen in den Dachstuhl schießenden Querschläger &#8211; sogar zu einem Brand, wodurch ganze Teile einer Wohnung oder eines Hauses beschädigt werden, dann hilft eine Wohngebäudeversicherung. Sie übernimmt Schäden am Bau sowie an fest installierten Einrichtungen wie etwa Einbauschränken oder Markisen.</p>
<p style="text-align: justify">Kfz-Kaskoversicherung</p>
<p style="text-align: justify">Bei Schäden am Auto kann eine Kfz-Kaskoversicherung helfen. Für Schäden wie zerbrochene Scheiben oder einen Autobrand kommt eine Teilkaskoversicherung auf. Eine Vollkaskoversicherung zahlt sogar, wenn das Auto mutwillig beschädigt wird, der Schuldige jedoch nicht ermittelt werden kann.</p>
<p style="text-align: justify">12 Tipps für ein sicheres Silvester</p>
<p style="text-align: justify">1. Feuerwerk ist nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag erlaubt<br />
2. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerk- und Reetdachhäusern sind Knaller verboten<br />
3. Raketen sollten senkrecht gestartet werden &#8211; Flaschen sind dabei gute Startrampen, insofern sie fest aufgestellt sind<br />
4. Niemals Raketen direkt aus der Hand starten lassen<br />
5. Feuerwerkskörper dürfen nicht blindlings oder gezielt auf andere Menschen oder Tiere gerichtet werden<br />
6. Kinder sollten am Silvesterabend nicht unbeaufsichtigt sein &#8211; von zündbaren Knallern oder Raketen sollten sie ferngehalten werden<br />
7. Explodiert ein Knaller nicht, niemals erneut zünden<br />
8. Türen und Fenster schließen, damit nicht versehentlich Böller in die Wohnung gelangen<br />
9. Leicht brennbare Gegenstände sicherheitshalber über Silvester wegräumen, um Brandrisiken zu minimieren<br />
10. Autos nicht dort parken, wo erwartungsgemäß viele Feiernde unterwegs sind -besser in der eigenen Garage oder einer öffentlichen Tiefgarage<br />
11. Knaller nicht in Jacken- oder Hosentaschen tragen<br />
12. Auf keinen Fall Knaller selbst herstellen &#8211; das kann zu schweren Verletzungen führen und ist dazu noch strafbar</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots</p>
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		<title>Tipps für den Alltag: Wenn die Blätter fallen</title>
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		<pubDate>Mon, 17 Nov 2014 12:53:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Coburg. Der Herbst hat Einzug gehalten: Das Laub verfärbt sich und fällt zu Boden. Doch was im Sonnenschein so schön aussieht, kann schnell zur Gefahr werden. Denn im Herbst sinken nicht nur die Temperaturen, </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/tipps-fuer-den-alltag-wenn-die-blaetter-fallen/">Tipps für den Alltag: Wenn die Blätter fallen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Coburg. Der Herbst hat Einzug gehalten: Das Laub verfärbt sich und fällt zu Boden. Doch was im Sonnenschein so schön aussieht, kann schnell zur Gefahr werden. Denn im Herbst sinken nicht nur die Temperaturen, auch die Niederschläge nehmen zu und feuchtes Herbstlaub verwandelt Bürgersteige in rutschige Flächen. Deshalb können Kommunen in ihren Satzungen festschreiben, ob und in welchem Umfang sich Hauseigentümer um die Reinigung der Fußwege kümmern müssen.</p>
<figure id="attachment_6501" aria-describedby="caption-attachment-6501" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-6501" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/close_up_laub_nahaufnahme.jpg" alt="Quelle: HUK-COBURG." width="620" height="414" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/close_up_laub_nahaufnahme.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/close_up_laub_nahaufnahme-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/close_up_laub_nahaufnahme-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-6501" class="wp-caption-text">Quelle: HUK-COBURG.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Wer sich dieser Pflicht dauerhaft entzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die Kommunen mit einer Geldstrafe ahnden können. Natürlich kann der Eigentümer eines Mietshauses diese Reinigungspflicht über den Mietvertrag auch an seine Mieter weitergeben.</p>
<p style="text-align: justify">Doch hat solch ein Unfall nicht nur eine strafrechtliche Seite, hier geht es, wie die  mitteilt, auch um persönliche Haftung. Bricht sich ein Passant beispielsweise das Bein, weil vergessen wurde, die Blätter wegzufegen, muss der Verursacher für den Schaden aufkommen. Ohne private Haftpflichtversicherung kann das teuer werden: Im geschilderten Fall stehen dem Geschädigten neben den Behandlungskosten noch Schmerzensgeld &#8211; und falls er arbeitet &#8211; auch eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall zu. Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Schäden zurück, können sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig werden.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots</p>
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		<title>Halloween: Süße Streiche, saure Folgen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Oct 2014 12:12:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Saarbrücken. In der Nacht des 31. Oktobers werden wieder kleine Geister, Hexen und Vampire durch die Straßen ziehen und Halloween feiern. Schabernack steht bei den Schreckgestalten häufig ganz oben auf dem Programm: Farbschmierereien am Haus oder Feuerwerksböller im Briefkasten sind dann keine Seltenheit. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Saarbrücken. In der Nacht des 31. Oktobers werden wieder kleine Geister, Hexen und Vampire durch die Straßen ziehen und Halloween feiern. Schabernack steht bei den Schreckgestalten häufig ganz oben auf dem Programm: Farbschmierereien am Haus oder Feuerwerksböller im Briefkasten sind dann keine Seltenheit. Doch wer zahlt, falls aus harmlosen Scherzen ernsthafte Schäden werden? CosmosDirekt erklärt, wie sich Eltern gegen unerwartete Kosten absichern können.</p>
<figure id="attachment_5679" aria-describedby="caption-attachment-5679" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-5679" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/2014_10_27_brandxpictures_thinkstock_halloween.jpg" alt="Quelle: &quot;obs/CosmosDirekt/obs/BrandXPictures/Thinkstock&quot;" width="620" height="414" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/2014_10_27_brandxpictures_thinkstock_halloween.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/2014_10_27_brandxpictures_thinkstock_halloween-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/2014_10_27_brandxpictures_thinkstock_halloween-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-5679" class="wp-caption-text">Quelle: &#8222;obs/CosmosDirekt/obs/BrandXPictures/Thinkstock&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Die Tradition, an Halloween &#8211; dem Abend vor Allerheiligen &#8211; von Haus zu Haus zu ziehen, geht auf einen christlichen Brauch aus dem elften Jahrhundert zurück. Damals wurden in Irland kleine &#8222;Seelenbrote&#8220; mit Johannisbeeren an Bettler verteilt. Diese versprachen im Gegenzug, für die Seelen von Verstorbenen zu beten.</p>
<p style="text-align: justify">Heute sind die Beschenkten Kinder und Jugendliche, die &#8211; um Süßigkeiten bittend &#8211; durch die Wohnviertel ziehen. Werden Bonbons, Kekse und anderes Naschwerk nicht freiwillig herausgegeben, drohen die verkleideten Gruselgestalten mit Streichen. Doch was, wenn sich die Farbe nicht mehr von der Hausfassade löst oder der Briefkasten nach einer Böllerexplosion schief in den Angeln hängt? &#8222;Wenn bei Halloween-Streichen Gegenstände beschädigt werden oder so- gar zu Schaden kommen, hilft eine Privat-Haftpflichtversicherung&#8220;, sagt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von CosmosDirekt. &#8222;Mithilfe dieser Versicherung kann der Schaden rasch und unbürokratisch reguliert werden.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify">Wichtig: Die private Haftpflichtversicherung deckt nur Missgeschicke ab. Vorsätzlich verursachte Schäden sind im Versicherungsschutz nicht inbegriffen. Damit die Nacht der Geister nicht zum Alptraum wird, sollten Eltern folgende Tipps beherzigen:</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Tipp 1: Um wirklich auf Nummer sicher zu gehen, lohnt sich eine Familienhaftpflichtversicherung, die auch Beschädigungen einschließt, wenn diese durch deliktunfähige Kinder unter sieben Jahren verursacht werden.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Tipp 2: Gehen Sie mit Ihren Kindern auf Beutezug. So kommen Sie Ihrer Aufsichtspflicht nach und können in heiklen Situationen Schäden eventuell direkt vor Ort verhindern.</p>
<p style="text-align: justify">Für alle anderen gilt: Schützen Sie Ihr eigenes Hab und Gut. Wer zum Beispiel einen Garten hat, stellt Gartenmöbel am besten ins Haus. Auch ein Auto sollte in der Gruselnacht an einem sicheren Ort geparkt werden &#8211; wenn möglich in der Garage. So kommen kleine Halloween-Fans gar nicht erst auf dumme Gedanken. Und seien Sie vorbereitet auf gruselige Gäste: Halten Sie genug Süßigkeiten bereit!</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: Stefan Göbel, CosmosDirekt</p>
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