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	<title>Kleinanlegerschutzgesetz</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Kleinanlegerschutzgesetz</title>
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		<title>Geldanlage: Das Kleinanlegerschutzgesetz soll zu mehr Transparenz beitragen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 12:55:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Banken & Geld]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ende April 2015 wurde das sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz vom Bundestag verabschiedet. Damit sollen Kleinanleger am "Grauen Kapitalmarkt" vor riskanten Finanzprodukten besser geschützt werden. Nach der Verabschiedung durch den Bundesrat dürfte das Gesetz im Juli 2015 in Kraft treten. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/geldanlage-das-kleinanlegerschutzgesetz-soll-zu-mehr-transparenz-beitragen/">Geldanlage: Das Kleinanlegerschutzgesetz soll zu mehr Transparenz beitragen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Ende April 2015 wurde das sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz vom Bundestag verabschiedet. Damit sollen Kleinanleger am &#8222;Grauen Kapitalmarkt&#8220; vor riskanten Finanzprodukten besser geschützt werden. Nach der Verabschiedung durch den Bundesrat dürfte das Gesetz im Juli 2015 in Kraft treten. Kernpunkt ist eine Verschärfung der Informationspflichten &#8211; etwa für Investitionen in erneuerbare Energien. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darf zudem Werbung für bestimmte Vermögensanlagen beschränken oder gewisse Produkte ganz verbieten. Bei bestimmten Geldanlagen haben die Anleger zudem künftig ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Doch auch dieses Gesetz kann dem Anleger nicht alles abnehmen.</p>
<figure id="attachment_13149" aria-describedby="caption-attachment-13149" style="width: 150px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/05/Geld-anlegen.png"><img decoding="async" class="size-thumbnail wp-image-13149" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/05/Geld-anlegen-150x100.png" alt="Foto: djd/UDI/ACN" width="150" height="100" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/05/Geld-anlegen-150x100.png 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/05/Geld-anlegen-300x199.png 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/05/Geld-anlegen-310x205.png 310w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/05/Geld-anlegen.png 437w" sizes="(max-width: 150px) 100vw, 150px" /></a><figcaption id="caption-attachment-13149" class="wp-caption-text">Foto: djd/UDI/ACN</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wer Geld anlegt, sollte sich immer informieren</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Der Anleger hat einen Anspruch auf stets aktuelle Informationen über eine Geldanlage, auch zeitnah während der Laufzeit der Anlage. Für sogenannte Nachrangdarlehen gilt künftig ebenso die Pflicht zur Erstellung eines BaFin-konformen Prospektes. Aggressive Werbung für gewisse Produkte soll verboten werden, alle Werbemaßnahmen müssen mit Risikohinweisen versehen werden. Anleger erhalten zudem ein Infoblatt, das die Geldanlage noch einmal zusammenfasst, und müssen die Kenntnisnahme bestätigen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Nur wer sich eine Anlage genau anschaut, kann sich bewusst entscheiden</strong></p>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Wir begrüßen alle Maßnahmen, die Geldanlagen verständlicher machen&#8220;, betont Georg Hetz, Geschäftsführer des unabhängigen Finanzdienstleisters UDI. Denn nur ein informierter Anleger könne sich bewusst für oder gegen ein Investment mit all seinen Chancen und Risiken entscheiden. Die UDI kläre als Anbieter grüner Investments schon seit Jahren deutlich und ausführlich auf. &#8222;Im Produktprospekt, den jeder Anleger mit ausreichend Zeit zum Lesen vor Abschluss erhält, sind alle potentiellen Risiken und Chancen der jeweiligen Geldanlage ausführlich und gut verständlich genannt&#8220;, so Hetz weiter. Ebenso kläre man die Anleger im Internet und auch telefonisch mit einem speziellen Fragebogen auf, ein 14-tägiges Widerrufsrecht gäbe es bereits seit Langem.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: djd</em></p>
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		<title>GLS Bank vor Bundestagsausschuss</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/gls-bank-vor-bundestagsausschuss/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2015 07:32:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bochum/Berlin. Auf Einladung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages gab die GLS Bank heute eine Stellungnahme zum geplanten Kleinanlegerschutzgesetz ab. Als weltweit erste sozial-ökologische Universalbank ist die GLS Bank aus bürgerschaftlichem Engagement entstanden und finanziert seit über 40 Jahren soziale und ökologische Initiativen und Unternehmen. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Bochum/Berlin. Auf Einladung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages gab die GLS Bank heute eine Stellungnahme zum geplanten Kleinanlegerschutzgesetz ab. Als weltweit erste sozial-ökologische Universalbank ist die GLS Bank aus bürgerschaftlichem Engagement entstanden und finanziert seit über 40 Jahren soziale und ökologische Initiativen und Unternehmen. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz will die Bundesregierung den Schutz von Kleinanlegern verbessern. Im Hinblick auf die Auswüchse an den Finanzmärkten kann die GLS Bank dies grundsätzlich nachvollziehen, kritisiert jedoch die bevormundenden und kollektiven Ansätze und setzt stattdessen auf einen partizipativen Verbraucherschutz.</p>
<figure id="attachment_11078" aria-describedby="caption-attachment-11078" style="width: 264px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/windkraft.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-11078 size-medium" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/windkraft-264x400.jpg" alt=" Quelle: &quot;obs/GLS Bank/Yasemin A.d.Kahmen&quot;." width="264" height="400" /></a><figcaption id="caption-attachment-11078" class="wp-caption-text">Quelle: &#8222;obs/GLS Bank/Yasemin A.d.Kahmen&#8220;.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify"><strong>Bürgerschaftliches Engagement in Gefahr</strong></p>
<p style="text-align: justify">Falls der vorgelegte Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes Gesetzeskraft erlangt, wird die Bürgerbeteiligung an sozialen und ökologischen Vorhaben im Kern gefährdet und in weiten Teilen nahezu unmöglich gemacht. Entwicklungen wie die Energiewende, die zunächst maßgeblich durch Bürger getragen wurde, wären dann alleine von Großinvestoren abhängig. Darum spricht sich die GLS Bank zusammen mit vielen Initiativen unter anderem aus den Bereichen Bürgerenergie, freie Schulen, Dorfläden und Wohnprojekte gegen die mit dem Kleinanlegerschutzgesetz vorgesehene Schwächung von Bürgerbeteiligungen aus.</p>
<p style="text-align: justify"><strong>Wirkungsorientierte Anlegerinnen und Anleger</strong></p>
<p style="text-align: justify">Immer mehr Menschen wollen sich mit ihren Geldanlagen für nachhaltige Entwicklungen einsetzen. Ähnlich wie kritische Konsumenten, die ihre Kaufentscheidungen an ihrer individuellen Wertorientierung ausrichten, haben diese wirkungsorientierten Anleger eine klare Vorstellung davon, welche gesellschaftlichen Veränderungen sie fördern wollen. Ausgehend von ihren ideellen Zielsetzungen entscheiden sie sich dann im Spannungsfeld von Rendite, Liquidität und Risiko für eine sinnvolle Geldanlage.</p>
<p style="text-align: justify">Solche wirkungsorientierten Anlageentscheidungen sind mittlerweile wesentliche Treiber von gesellschaftlicher Entwicklung und sollten nicht ohne Not behindert werden. Gerade dieser Aspekt findet im Entwurf für ein Kleinanlegerschutzgesetz nicht nur keinerlei Berücksichtigung, sondern er unterstellt, dass alle Anleger vor sich selbst beschützt werden müssen. Das würde für soziale und ökologische Initiativen den Zugang zu Kapital noch weiter erschweren und diese damit substanziell gefährden.</p>
<p style="text-align: justify">Sollte das Kleinanlegerschutzgesetz dennoch weiter verfolgt werden, schlägt die GLS Bank vor, zumindest Mitgliedsorganisationen davon auszunehmen, etwa durch einen Zusatz im § 2 VermAnlG in Nummer 1: &#8222;Angebote einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter oder einer Genossenschaft an ihre Mitglieder oder eines Vereines an seine Mitglieder gelten nicht als öffentliche Angebote. Auf diese Angebote ist das Gesetz nicht anwendbar.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify"><strong>Risikokapital als Basis für gesellschaftliche Entwicklung</strong></p>
<p style="text-align: justify">Die GLS Bank kritisiert damit grundsätzlich den Ansatz des kollektiven Verbraucherschutzes, durch den der Anschein entsteht, dass Finanzangebote sicher seien, wenn diese der Finanzaufsicht unterliegen. Dies ist aber nicht der Fall. Beispielsweise können auch an den beaufsichtigten Wertpapierbörsen erhebliche Vermögensverluste auftreten. So führt ein Kursrückgang von 1 % alleine der DAX 30-Unternehmen zu Vermögensverlusten von mehr als 8 Mrd. EUR. Die Erfahrung der GLS Bank dagegen ist, dass Urteilsvermögen, Vertrauen und Verantwortung entstehen, insofern Menschen als mündig angesprochen werden. Das bewusste Bereitstellen von Risikokapital ist dabei immer wieder eine wichtige Basis für gesellschaftliche Entwicklung. Das staatliche Handeln sollte entsprechend die Partizipation und Aufklärung stärken. Der aktuelle Entwurf hingegen stellt die Mündigkeit der Anleger in Frage und damit auch die Grundlagen unserer demokratisch verfassten Gesellschaften.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots.</p>
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		<title>Parlamentarier beraten über Start-up-Finanzierung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Mar 2015 10:36:58 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die große Mehrheit der Nutzer von Crowdinvesting-Plattformen im Internet sieht keine Notwendigkeit für eine stärkere Regulierung in diesem Bereich. Fast drei Viertel (71 Prozent) lehnen strengere Vorgaben der Politik zum Schutz der Investoren ab. Nur 18 Prozent wünschen sich ein Eingreifen des Gesetzgebers. Jeder Zehnte (11 Prozent) hat dazu keine Meinung.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/parlamentarier-beraten-ueber-start-up-finanzierung/">Parlamentarier beraten über Start-up-Finanzierung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Die große Mehrheit der Nutzer von Crowdinvesting-Plattformen im Internet sieht keine Notwendigkeit für eine stärkere Regulierung in diesem Bereich. Fast drei Viertel (71 Prozent) lehnen strengere Vorgaben der Politik zum Schutz der Investoren ab. Nur 18 Prozent wünschen sich ein Eingreifen des Gesetzgebers. Jeder Zehnte (11 Prozent) hat dazu keine Meinung.</p>
<p style="text-align: justify">Das ist das Ergebnis einer Blitzumfrage des Digitalverbands BITKOM unter mehr als 130 Crowdinvesting-Investoren. Die Bundesregierung will mit dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz unter anderem strengere Auflagen für Kapital suchende Unternehmen einführen. Davon betroffen sind auch Crowdinvesting-Plattform und Start-ups. &#8222;Die Investorensuche für Start-ups in Deutschland zu erschweren ist falsch und steht im Widerspruch zur Digitalen Agenda und zum Koalitionsvertrag&#8220;, sagt BITKOM-Vizepräsident Ulrich Dietz im Vorfeld einer Expertenanhörung des Bundestag-Finanzausschusses zum Kleinanlegerschutzgesetz am kommenden Montag. &#8222;Start-up-Gründer haben in der Regel ihr gesamtes Privatvermögen ins Unternehmen gesteckt und wollen mit aller Kraft ein tolles Produkt entwickeln. Wenn sie dann weiteres Kapital benötigen, um ihr Produkt auf den Markt zu bringen, sollten wir das unterstützen&#8220;, so Dietz. &#8222;Die Parlamentarier haben die Chance, überbordende Regulierungen zu verhindern und daran mitzuwirken, dass wir in Deutschland mehr Start-ups bekommen &#8211; und nicht den bestehenden das Leben erschweren.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify">Das Bundeskabinett hat ein Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen, das Privatinvestoren besser schützen soll. Dabei geht es um öffentlich angebotene Möglichkeiten zur Kapitalanlage, davon sind auch Crowdfinanzierungen betroffen. Für diese sind zwar Ausnahmen &#8211; etwa bei der Prospektpflicht &#8211; vorgesehen, die Ausnahmen reichen aber nach Ansicht des BITKOM nicht aus. So sollen sie nur bis zu einer Gesamt-finanzierungsumme von 1 Million Euro gelten. Einzelinvestoren dürfen sich nur mit 1.000 Euro beteiligen, ein größeres Engagement bis maximal 10.000 Euro soll nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensnachweisen möglich sein. Anleger sollen ein Informationsblatt ausdrucken und dies unterschrieben an die Crowdinvesting-Plattform zurücksenden. Und diese dürfen ebenso wie die Start-ups selbst nur sehr beschränkt im Internet um Investoren werben. Soweit sie sich nicht auf die Ausnahme für Crowdfinanzierungen berufen können, müssen Start-ups umfangreiche Anlegerinformationen (z.B. Wertpapierprospekt und geprüfte Jahresabschlussunterlagen) bereitstellen und regelmäßig aktualisieren.</p>
<p style="text-align: justify">&#8222;Crowdinvesting muss von den zahlreichen bürokratischen Regelungen des Kleinanlegerschutzgesetzes in deutlich größerem Umfang als bisher vorgesehen ausgenommen werden&#8220;, sagt Dietz. So fordert BITKOM, die Obergrenze einer Finanzierungsrunde auf 5 Millionen Euro zu erhöhen sowie den zulässigen Anlagebetrag je Investor ebenfalls deutlich anzuheben. Ein Medienbruch, bei dem Internet-Nutzer gezwungen werden, Papierdokumente zu erstellen und zurückzusenden, sei ebenfalls nicht zeitgemäß. Crowdinvesting-Nutzer fühlen sich schon heute gut über ihre Kapitalanlagen in Start-ups informiert. 90 Prozent geben an, dass die Projekte transparent vorgestellt wurden. 62 Prozent halten sich sogar für besser informiert als bei klassischen Investitionen, etwa bei Banken.</p>
<p style="text-align: justify">Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Blitzumfrage unter 186 Nutzern von Crowdinvesting-Plattformen, von denen 133 bereits online investiert haben.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: PresseBox.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/parlamentarier-beraten-ueber-start-up-finanzierung/">Parlamentarier beraten über Start-up-Finanzierung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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