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	<title>Kaskoversicherung</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Kaskoversicherung</title>
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		<title>Beim Neuwagenkauf an den passenden Versicherungsschutz denken</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Mar 2018 08:55:39 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Im Jahr 2017 wurden laut Kraftfahrt-Bundesamt 3,44 Millionen Personenkraftwagen neu zugelassen. Das waren rund 2,7 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Damit die Freude am Neuwagen nach einem Unfall nicht getrübt wird, sollten Autofahrer bei der Kfz-Versicherung auf einige Details achten.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Im Jahr 2017 wurden laut Kraftfahrt-Bundesamt 3,44 Millionen Personenkraftwagen neu zugelassen. Das waren rund 2,7 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Damit die Freude am Neuwagen nach einem Unfall nicht getrübt wird, sollten Autofahrer bei der Kfz-Versicherung auf einige Details achten. In der Kaskoversicherung sollte zum Beispiel eine Neupreisentschädigung mitversichert sein. Bei der uniVersa gilt diese automatisch bis zu 18 Monate nach der Erstzulassung. „Dann gibt es nach einem Totalschaden oder Diebstahl den vollen Neupreis und nicht nur den deutlich niedrigeren Zeitwert&#8220;, erklärt Margareta Bösl, stellvertretende Leiterin der Schadenabteilung bei der uniVersa. Als Neufahrzeug werden auch Tageszulassungen auf Händler oder Hersteller von bis zu fünf Tagen anerkannt, wenn die Fahrleistung von 100 Kilometern nicht überschritten wird und die Zulassung innerhalb eines Monats erfolgt. Ebenfalls wichtig ist, dass auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird. Die kundenfreundliche Klausel hilft, damit der Versicherer nach einer Unachtsamkeit, zum Beispiel einer übersehenen roten Ampel, den Schaden nicht anteilig kürzen oder in schwerwiegenden Fällen sogar komplett ablehnen kann. Zudem sollte der Zusammenstoß mit Tieren jeglicher Art mitversichert und nicht nur auf Wildschäden begrenzt sein. Beides führt im Schadenfall zu einer deutlich reibungsloseren und schnelleren Regulierung, so Bösl.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: uniVersa Krankenversicherung a.G.</em></p>
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		<title>Wie Camper ihr Wohnmobil gegen mögliche Schäden versichern können</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/wie-camper-ihr-wohnmobil-gegen-moegliche-schaeden-versichern-koennen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Mar 2016 10:34:09 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Für viele Camping-Fans fällt im Frühling der Startschuss für die Camping-Saison. Und Camping in Deutschland wird immer beliebter: Laut Caravaning Industrie Verband e.V. steigt die Anzahl an Neuzulassungen von Wohnmobilen und Wohnwagen stetig an. Zudem vermeldet das Statistische Bundesamt, dass 2014 fast 28 Millionen Gäste auf deutschen Campingplätzen übernachteten.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Für viele Camping-Fans fällt im Frühling der Startschuss für die Camping-Saison. Und Camping in Deutschland wird immer beliebter: Laut Caravaning Industrie Verband e.V. steigt die Anzahl an Neuzulassungen von Wohnmobilen und Wohnwagen stetig an. Zudem vermeldet das Statistische Bundesamt, dass 2014 fast 28 Millionen Gäste auf deutschen Campingplätzen übernachteten. Deutsche machen dabei den Großteil der Urlauber aus. Viele Camper zieht es aber auch mit ihrem mobilen Heim ins Ausland. Doch bevor sie den Urlaub genießen, sollten sie daran denken, ihr „Eigenheim auf vier Rädern“ abzusichern. Welche Versicherungen es gibt und welche Schäden sie abdecken, weiß Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Welchen Versicherungsschutz benötigen Camper? Und wie sind sie bei einem Unfall abgesichert?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Egal ob Wohnwagen oder Wohnmobil: Wer damit auf Reisen geht, ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese ersetzt Schäden, die Dritte beim Gebrauch des Fahrzeugs erleiden. Beim Wohnmobil ist das einfach. Da es sich um ein motorisiertes Fahrzeug handelt, gehen Besitzer so vor wie bei einer normalen Kfz-Versicherung. Aber auch für den Wohnwagenanhänger ist die Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht. Deshalb müssen Camper ihn zusätzlich zum Auto versichern. Dies erfolgt in der Regel über denselben Versicherer, bei dem bereits das Auto versichert ist. Das heißt konkret: Sich mit dem Versicherer in Verbindung setzen und eine passende Versicherung für den Wohnwagen oder das Wohnmobil vereinbaren. Da es sich meist um kostspielige Fahrzeuge oder Anhänger handelt, empfiehlt es sich, zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht- eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen. Die Vollkasko deckt Schäden durch Unfälle – auch selbst verursachte – und durch mut- oder böswillige Handlungen Fremder ab. Versicherungsschutz besteht übrigens auch im europäischen Ausland.</p>
<figure id="attachment_21604" aria-describedby="caption-attachment-21604" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-21604" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/03/20160323-ERGO-EG-Camping-72dpi.jpg" alt="Quelle: ERGO Versicherungsgruppe" width="620" height="412" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/03/20160323-ERGO-EG-Camping-72dpi.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/03/20160323-ERGO-EG-Camping-72dpi-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/03/20160323-ERGO-EG-Camping-72dpi-300x199.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/03/20160323-ERGO-EG-Camping-72dpi-310x205.jpg 310w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-21604" class="wp-caption-text">Quelle: ERGO Versicherungsgruppe</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Auf dem Campingplatz können Stürme und Hagel, Nagetiere oder auch Diebe den Urlaubern den Spaß vermiesen. Wie können sie sich in so einem Fall vor den Folgen schützen?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Eine Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am Wohnwagen oder Wohnmobil, zum Beispiel durch Naturereignisse und Diebstahl. Sie greift unter anderem dann, wenn ein Unwetter mit Hagel aufkommt und dadurch Beulen oder sogar ein Glasbruch entstehen. Gleiches gilt auch für Brandschäden, etwa aufgrund eines Blitzeinschlages, oder Schäden durch Überschwemmungen als Folge von heftigen Niederschlägen. Steht das Gefährt ungeschützt in freier Natur, machen sich nicht selten Marder oder andere Nagetiere an Schläuchen, wie zum Beispiel Bremsleitungen, zu schaffen. Auch dann können sich die Camper auf die Teilkaskoversicherung verlassen. Verursacht ein Camper am eigenen Wagen einen Kratzer oder einen anderen Schaden, eventuell beim Aufbau des Vorzeltes, springt hingegen die Vollkaskoversicherung ein. Bei Diebstahl zahlt die Kaskoversicherung für das Fahrzeug und fest installiertes Zubehör – etwa für ein fest eingebautes Navigationsgerät im Wohnmobil. Für wertvolles bewegliches Inventar dagegen nicht. Hier hilft eine zusätzliche Campingversicherung.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Was deckt eine Campingversicherung über die anderen Versicherungen hinaus ab? Und für wen ist sie sinnvoll?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Eine Campingversicherung bietet für Dauercamper oder Urlauber, die sich besonders absichern wollen, einen umfassenden Zusatzschutz. Voraussetzung: Der Wohnwagen oder das Wohnmobil muss sich auf dem Stellplatz eines Campingplatzes oder im Winterlager, etwa in einer Garage, befinden. Zubehör wie Vorzelte oder Markisen sowie bewegliches Inventar wie Fernsehgeräte oder Dinge für den persönlichen Bedarf, beispielsweise Kleidung oder Reisegepäck, können Camper mitversichern. Die häufig teure Ausrüstung von Outdoor-Sportlern ist ebenfalls im Schutz inbegriffen. Eine Ausnahme bilden jedoch Fahrräder, Surfbretter und andere Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge. Nicht versicherbar sind auch Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen. Und: Eine Campingversicherung ist kein Ersatz für eine Haftpflicht- oder Kaskoversicherung!</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ERGO Versicherungsgruppe AG/HARTZKOM</em></p>
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		<title>Kaskoversicherung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Sep 2011 17:30:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Für jeden Fahrzeughalter ist die Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Viele Versicherungsnehmer schließen zudem eine Teilkasko ab, und die umfangreichste Deckung genießt, wer sich Vollkasko versichert.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/kaskoversicherung/">Kaskoversicherung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Für jeden Fahrzeughalter ist die Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Viele Versicherungsnehmer schließen zudem eine Teilkasko ab, und die umfangreichste Deckung genießt, wer sich Vollkasko versichert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gerne sprechen wir ja von der Vollkasko-Mentalität, und meinen damit ein Rundum-Sorglos-Paket. Auf das Kfz bezogen trifft es den Kern der Sache. Wer sein Fahrzeug nämlich Vollkasko versichert, genießt maximalen Schutz.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vorgelagert ist aber zunächst einmal die Teilkaskoversicherung. Diese Variante, die eben nicht mehr per Gesetz vorgeschrieben ist, sichert gegen Schäden durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung ab. Außerdem kommt die Teilkasko auf für Schäden durch Wildunfälle sowie Glasbruch. Auch wenn das Fahrzeug gestohlen wird, tritt die Teilkasko ein und übernimmt zumindest den Zeitwert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Noch umfangreicher ist der Autofahrer mit einer Vollkasko abgesichert. Gerade bei der Zulassung eines neuen Pkw lohnt sich diese Versicherungsart, die auch Schäden am Fahrzeug übernimmt, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Fahranfänger, denen noch die Routine im Straßenverkehr fehlt, sollten ebenfalls über Vollkasko nachdenken. Vollkasko greift auch bei Vandalismus und steigt sogar ein, wenn Dritte ein Fahrzeug beschädigen, für die entstandenen Kosten jedoch nicht aufkommen können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Vollkasko muss nicht die teuerste Lösung sein</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p>Weit verbreitet ist die Meinung, dass die Vollkaskoversicherung der teuerste Schutz ist. Was keinesfalls stimmen muss. Denn der Versicherungsnehmer kann seinen Schadensfreiheit-Rabatt durch unfallfreies Fahren beeinflussen – aber eben nur im Segment Vollkasko. In der Teilkasko kommt dieser nicht zum tragen. Was ganz einfach daran liegt, dass der Versicherungsnehmer keinen Einfluss auf die versicherten Risiken hat. Konkret heißt das, er kann nicht verhindern, dass auf der Autobahn ein Stein in seine Windschutzscheibe schleudert und diese bersten lässt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mutig unterwegs ist, wer ganz und gar auf Kaskoschutz verzichtet. Auch wenn man selbst noch so vorsichtig und umsichtig als Autofahrer unterwegs ist – die vorgeschriebene Haftpflicht tritt ein und übernimmt Schäden, die Dritten entstanden sind. Die am eigenen Fahrzeug sind dann aus eigener Tasche zu bezahlen. Ein vom Hagelschlag zerbeultes Auto wieder herzurichten kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Ob Vollkasko oder Teilkasko, bei welcher Versicherung, das verrät zum Beispiel www.kfzversicherungvergleich.com. Neben dem Vergleich der Versicherungen besteht auch die Möglichkeit, unterschiedliche Höhen beim SF-Rabatt einzugeben. Am Ende kann der Kunde sicher sein, den für ihn optimalen Schutz zum besten Preis zu bekommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/kaskoversicherung/">Kaskoversicherung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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