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	<title>Kapitalerhöhung</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Kapitalerhöhung</title>
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		<title>Oberbank AG Geplante Kapitalerhöhung</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/oberbank-ag-geplante-kapitalerhoehung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Jul 2015 06:30:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Banken & Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Ertragswachstum]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftswachstum]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalerhöhung]]></category>
		<category><![CDATA[Linz]]></category>
		<category><![CDATA[Oberbank AG]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Linz - Aufgrund der im April 2015 mehrfach überzeichneten bzw. erfolgreich platzierten Kapitalerhöhung der Oberbank AG überlegt die Geschäftsleitung, im September 2015 eine neuerliche Kapitalerhöhung durchzuführen. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/oberbank-ag-geplante-kapitalerhoehung/">Oberbank AG Geplante Kapitalerhöhung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Oberbank AG überlegt neuerliche Kapitalerhöhung im September 2015</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Linz</strong> &#8211; Aufgrund der im April 2015 mehrfach überzeichneten bzw. erfolgreich platzierten Kapitalerhöhung der Oberbank AG überlegt die Geschäftsleitung, im September 2015 eine neuerliche Kapitalerhöhung durchzuführen. Weiteres Ziel dieser möglichen Kapitalmaßnahme ist, die gute Kapitalsituation der Gesellschaft weiter zu stärken und weiterhin mit gezielter Expansion das Geschäfts- und Ertragswachstum abzusichern.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Vorstand hat heute den entsprechenden Grundsatzentschluss gefasst, das Vorhaben einer Kapitalmaßnahme im September 2015 zu prüfen und zu evaluieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Auf Basis dieser Evaluierung werden die weiteren Gremialbeschlüsse im Vorstand und im Aufsichtsrat der Oberbank AG gefasst sowie bei positiver Beschlussfassung ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechender Kapitalmarktprospekt erstellt und nach Billigung zeitnah zum Beginn der Kapitalerhöhung veröffentlicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Überlegt wird eine Erhöhung des Grundkapitals von derzeit MEUR 92,1 auf bis zu rund MEUR 95,8.</p>
<p style="text-align: justify;">Dies soll unter Wahrung des Bezugsrechtes für bestehende Stamm- und Vorzugsaktionäre durch Ausgabe von neuen, auf Inhaber lautenden Oberbank Stammaktien auf Basis des in der Hauptversammlung 2015 genehmigten Kapitals durchgeführt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Oberbank AG wird zeitgerecht über die weiteren Details der geplanten Kapitalerhöhung informieren.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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		<item>
		<title>Anleger werden zur Kapitalerhöhung aufgefordert</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/anleger-werden-zur-kapitalerhoehung-aufgefordert/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Oct 2014 06:47:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei CLLB Rechtsanwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalerhöhung]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalmarktrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Christian Luber]]></category>
		<category><![CDATA[Schiffsfonds MS Clara Schulte]]></category>
		<category><![CDATA[Schiffsgesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Zahlungsschwierigkeiten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>München. Die Anleger des Schiffsfonds MS Clara Schulte wurden nun von der Gesellschaft aufgefordert, eine Kapitalerhöhung in Höhe von 10 Prozent des Nominalkapitals zu leisten. Wie die Treuhandgesellschaft mitteilt, sei dies zur Konsolidierung </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/anleger-werden-zur-kapitalerhoehung-aufgefordert/">Anleger werden zur Kapitalerhöhung aufgefordert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">München. Die Anleger des Schiffsfonds MS Clara Schulte wurden nun von der Gesellschaft aufgefordert, eine Kapitalerhöhung in Höhe von 10 Prozent des Nominalkapitals zu leisten. Wie die Treuhandgesellschaft mitteilt, sei dies zur Konsolidierung erforderlich. Sollten die Anleger der Zahlungsaufforderung nicht in ausreichendem Maße Folge leisten, würde die Schiffsgesellschaft voraussichtlich in Zahlungsschwierigkeiten geraten.</p>
<figure id="attachment_5277" aria-describedby="caption-attachment-5277" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-5277" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/CLLB.jpg" alt="Quelle: CLLB Rechtsanwälte." width="620" height="620" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/CLLB.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/CLLB-150x150.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/CLLB-300x300.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-5277" class="wp-caption-text">Quelle: CLLB Rechtsanwälte.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">&#8222;Betroffene Anleger befinden sich in einer schwierigen Situation. Wenn sie die im Raum stehende Zahlung nicht leisten, besteht das Risiko, dass sie auch das bereits investierte Kapital verlieren. Andererseits haben Anleger aber auch keine Garantie, dass eine Nachzahlung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Fonds führt&#8220;, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. &#8222;Die Betroffenen sollten daher alle Handlungsalternativen prüfen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, gegen Anlageberater vorzugehen, wenn diese nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen haben.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify">Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.</p>
<p style="text-align: justify">Ferner kann auch die kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anwendung finden. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit allerdings erfahrungsgemäß nur vereinzelt erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.</p>
<p style="text-align: justify">CLLB Rechtsanwälte kann dabei auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften &#8211; beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen &#8211; konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuelle Beispiele sind Urteile der Landgerichte Itzehoe, Lüneburg und Duisburg, in denen Banken zur Zahlung von Schadensersatz in insgesamt sechsstelliger Höhe an von CLLB Rechtsanwälten vertretene Anlegern verurteilt wurden, weil diese nicht ordnungsgemäß über die weichen Kosten bei einem Schiffsfonds aufgeklärt wurden. In einem weiteren Verfahren hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht den Hinweis erteilt, dass die Berufung der Targobank gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe ohne Aussicht auf Erfolg sei. Die Bank hat daraufhin die Berufung zurück genommen, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist. &#8222;Diese Rechtsprechung ist nach unserer Bewertung auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden&#8220;, so Rechtsanwalt Luber abschließend.</p>
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