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	<title>Gewährleistungsausschluss</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Gewährleistungsausschluss</title>
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		<title>Immobilienverkauf: Wer haftet bei versteckten Mängeln?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Jul 2017 08:08:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Gewährleistungsausschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienverkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmangel]]></category>
		<category><![CDATA[versteckteMängel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hamburg - Ob plötzlicher Familienzuwachs oder der langgehegte Wunsch nach Eigentum: Gründe für den Immobilienerwerb gibt es unzählige. Damit aus dem Traumhaus kein Albtraum wird, sollten sich Käufer genau darüber informieren, welche Rechte sie nach dem Erwerb bei auftretenden Mängeln haben.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Hamburg</strong> &#8211; Ob plötzlicher Familienzuwachs oder der langgehegte Wunsch nach Eigentum: Gründe für den Immobilienerwerb gibt es unzählige. Damit aus dem Traumhaus kein Albtraum wird, sollten sich Käufer genau darüber informieren, welche Rechte sie nach dem Erwerb bei auftretenden Mängeln haben. „Fallen Mängel erst hinterher auf, werden sie nicht nur zum Ärgernis, sondern häufig zur Kostenfalle. Deshalb sollten Käufer so genau wie möglich hinschauen und am besten auch einen Sachverständigen wie beispielsweise einen Architekten mit zur Besichtigung nehmen&#8220;, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser</h2>
<p style="text-align: justify;">Verkäufer sind nach § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dazu verpflichtet, Immobilien ohne versteckte Mängel zu veräußern. Treten nach dem Kauf dennoch Mängel auf, müssen Eigentümer klären, ob es sich um einen Sach- oder um einen Rechtsmangel handelt. Allgemein wird zwischen offenen, versteckten und arglistig verschwiegenen Mängeln differenziert. Bei offenen Mängeln, wie beispielsweise deutlich sichtbare Risse in der Fassade, besteht keine Gewährleistung. Auch bei versteckten Mängeln kann der Käufer den Verkäufer nicht belangen, denn er haftet laut Gesetz nicht, wenn er keine Kenntnis davon hatte oder diese nicht erkennen konnte. „Nur wenn der Verkäufer den Mangel kannte und den Immobilienerwerber nicht davon in Kenntnis gesetzt hat, haftet er. Allerdings muss der Käufer die arglistige Täuschung nachweisen, was in den meisten Fällen nahezu unmöglich ist&#8220;, so Scharfenorth weiter. Eine Ausnahme bildet hier der Gewährleistungsausschluss bei baujahrtypischen Mängeln. Handelt es sich um sehr alte Immobilien, entsprechen die Heizungsanlagen, Elektroinstallationen oder die Wärmedämmung nicht den heutigen Standards. Diese Mängel kann der Käufer nicht dem Verkäufer als versteckte Mängel anlasten, sondern muss selbst für die Sanierung aufkommen. Wie die Finanzierung der Wunschimmobilie aussehen kann und welche Zins- und Tilgungssätze möglich sind, ermitteln Interessierte schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner von Baufi24.de.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Baufi24 GmbH</em></p>
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		<title>Immobilienverkäufer müssen alle möglichen Mängel offenlegen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/immobilienverkaeufer-muessen-alle-moeglichen-maengel-offenlegen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Nov 2016 09:21:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Gewährleistungsausschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienverkäufer]]></category>
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		<category><![CDATA[Kaufvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Sanierungsaktion]]></category>
		<category><![CDATA[Schimmelbekämpfung]]></category>
		<category><![CDATA[Schwäbisch Hall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer eine Immobilie verkauft, sollte schonungslos ehrlich sein und Interessenten auf mögliche Mängel hinweisen. Andernfalls macht er sich 15. Dezember 2015 der arglistigen Täuschung schuldig und ist dem Käufer zu Schadenersatz verpflichtet. „Man könnte sagen: Reden ist Silber, Schweigen ist Arglist“, kommentiert Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Stefan Bernhardt ein aktuelles Urteil des OLG Koblenz (Az. 10 U 755/14).</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wer eine Immobilie verkauft, sollte schonungslos ehrlich sein und Interessenten auf mögliche Mängel hinweisen. Andernfalls macht er sich 15. Dezember 2015 der arglistigen Täuschung schuldig und ist dem Käufer zu Schadenersatz verpflichtet. „Man könnte sagen: Reden ist Silber, Schweigen ist Arglist“, kommentiert Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Stefan Bernhardt ein aktuelles Urteil des OLG Koblenz (Az. 10 U 755/14).</p>
<p style="text-align: justify;">In dem Fall war es um ein vermietetes Einfamilienhaus gegangen, um dessen Verkauf sich ein Insolvenzverwalter zu kümmern hatte. Weil die Mieter wegen Schimmelbefall an den Wänden und im Dach des Hauses die Miete gekürzt hatten, beauftragte der Insolvenzverwalter eine Firma mit der Beseitigung der Mängel. Die Handwerker arbeiteten aber offenbar wenig sachgerecht. Die Mieter teilten bald mit, dass der Schimmel an vielen Stellen immer noch oder wieder zu sehen sei und kürzten weiterhin die Miete.</p>
<figure id="attachment_23505" aria-describedby="caption-attachment-23505" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-23505" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/11/2016-11-14_reden_ist_silber_schweigen_ist_arglist.jpg" alt="Bild: Bausparkasse Schwäbisch Hall" width="620" height="446" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/11/2016-11-14_reden_ist_silber_schweigen_ist_arglist.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/11/2016-11-14_reden_ist_silber_schweigen_ist_arglist-150x108.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/11/2016-11-14_reden_ist_silber_schweigen_ist_arglist-300x216.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-23505" class="wp-caption-text">Bild: Bausparkasse Schwäbisch Hall</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Von der misslungenen Sanierungsaktion sagte der Insolvenzverwalter wohlweislich nichts, als er einen Käufer für das Haus gefunden hatte. Schon bald nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags stellte der neue Eigentümer die Mängel selbst fest und verklagte den Verkäufer auf Schadenersatz für die Kosten weiterer Sanierungsmaßnahmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Koblenzer Richter entschieden, dass sich der Verkäufer nicht auf den im Kaufvertrag vereinbarten Gewährleistungsausschluss für Mängel berufen könne. Durch die Beschwerden der Mieter wie auch durch ein Gutachten eines Bauexperten habe der Verkäufer gewusst, dass das Dach des Hauses nach wie vor undicht sei und Wärmebrücken zu neuer Schimmelbildung geführt hätten. Den Käufer nicht über die fehlgeschlagene Schimmelbekämpfung zu informieren, sei daher eine arglistige Täuschung.</p>
<p style="text-align: justify;">„Der Tatbestand der Arglist bezieht sich übrigens nicht nur auf eine eindeutig betrügerische Absicht“, erläutert Bernhardt die Leitsätze des Urteils, „sondern auch auf den bedingten Vorsatz eines ‚Fürmöglichhaltens‘ oder ‚Inkaufnehmens‘. Im Klartext: Jedes Detail, dass der Verkäufer eines Hauses oder einer Wohnung unter den Tisch fallen lässt, weil er fürchtet, bei Offenlegung könnte ein potenzieller Käufer einen Rückzieher machen, kann ihm als arglistiges Verschweigen ausgelegt werden – mit teuren Folgen.“</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG</em></p>
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