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	<title>gesetzliche-krankenversicherung</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>Aktuelle Studie: Die Absicherung der Familie ist im Internet immer mehr Thema</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-studie-die-absicherung-der-familie-ist-im-internet-immer-mehr-thema/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Dec 2016 08:14:19 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Selten genug sorgt der Winter bei uns für weiß gepuderte Schneelandschaften. Wenn es aber einmal soweit ist, kommen nicht nur Kinder auf ihre Kosten. Rodeln macht Spaß - und selbst das vermeintlich lästige Schneekehren lässt sich in ein kurzweiliges Erlebnis für die ganze Familie verwandeln. Dabei sollten Kinder wie Erwachsene allerdings gut auf sich aufpassen.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Selten genug sorgt der Winter bei uns für weiß gepuderte Schneelandschaften. Wenn es aber einmal soweit ist, kommen nicht nur Kinder auf ihre Kosten. Rodeln macht Spaß &#8211; und selbst das vermeintlich lästige Schneekehren lässt sich in ein kurzweiliges Erlebnis für die ganze Familie verwandeln. Dabei sollten Kinder wie Erwachsene allerdings gut auf sich aufpassen. Ein Fehltritt auf dem vereisten Gehweg oder ein Ausrutscher mit dem Fahrrad kann schmerzhafte Folgen haben, zudem verletzen sich jedes Jahr Tausende mit dem Schlitten oder auf Skiern.</p>
<p style="text-align: justify;">Die kalte Jahreszeit bietet also zu Recht Anlass, sich über eine Unfallversicherung zu informieren. Dafür nutzen viele Deutsche auch immer öfter das Internet. Der aktuellen Studie &#8222;Webcheck Finanzfragen&#8220; zufolge suchen Verbraucher bis zu 98.000 Mal pro Monat online Rat zur Absicherung von Freizeitunfällen. &#8222;Viele wissen nicht, dass die gesetzliche Unfallversicherung für diese Art von Unfällen nicht eintritt&#8220;, erläutern die Finanzexperten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG).</p>
<figure id="attachment_23594" aria-describedby="caption-attachment-23594" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-23594" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/12/csm_106128.rgb_5370baaed9.jpg" alt="" width="620" height="413" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/12/csm_106128.rgb_5370baaed9.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/12/csm_106128.rgb_5370baaed9-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/12/csm_106128.rgb_5370baaed9-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-23594" class="wp-caption-text">Quelle: djd/DVAG/thx</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Informationsbedarf ist groß</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Darüber hinaus scheint der Informationsbedarf der Verbraucher groß zu sein: Welche Versicherungen grundsätzlich für die Familie wichtig sind, wird rund 466.000 Mal im Monat recherchiert. Doch bei der Online-Suche ist Vorsicht geboten. Die Studie kommt zu dem Resultat, dass knapp die Hälfte der Finanzinformationen im Netz nur befriedigend oder sogar schlecht ausfällt. Dies bestätigt das unabhängige Institut ibi research und empfiehlt, den Informationen aus dem Internet nicht unkritisch zu folgen. Da sich Details im persönlichen Gespräch ohnehin besser klären lassen, sollten Familien die Beratung durch einen Vermögensberater nutzen. Gerade jetzt ist der Versicherungsschutz zu überprüfen, da im Winter das Risiko von Unfällen steigt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Familie vor Risiken des Winters schützen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Schmerzen und blaue Flecken kann eine Versicherung zwar nicht verhindern &#8211; aber die finanziellen Folgen eines Unfalls erheblich abmildern. Die Bedeutung einer privaten Unfallversicherung wird oft unterschätzt, bestätigen die DVAG-Vermögensberater: &#8222;Bei schweren Wintersport-Unfällen mit dauerhaften körperlichen Einschränkungen können schnell fünfstellige Kosten entstehen. Die Folgen reichen bis hin zu Umbauten in der Wohnung, etwa im Badezimmer oder weil ein Treppenlift installiert werden muss.&#8220; Wer einen Winterurlaub plant, ist zudem mit einem zusätzlichen privaten Auslandskrankenschutz gut beraten. Zwar besteht für gesetzliche Krankenversicherungen innerhalb Europas eine Leistungspflicht. Rettung, Bergung und Krankenrücktransport, etwa nach einem Skiunfall, sind jedoch häufig nicht eingeschlossen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: djd</em></p>
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		<title>Spezielle Krankenversicherung für Beamte deckt nur die Restkosten</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/spezielle-krankenversicherung-fuer-beamte-deckt-nur-die-restkosten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Apr 2015 08:14:19 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Beihilfe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Beamtenanwärter und Beamte auf Probe sind mit Übergabe ihrer Ernennungsurkunde beihilfeberechtigt. Die Beihilfe ist ein Bestandteil der Vergütung durch den Dienstherrn und übernimmt einen Teil der Krankheitskosten. Für ledige Beamte zahlt die Beihilfe 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen und übernimmt auch anteilig die Kosten für direkte Familienangehörige. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/spezielle-krankenversicherung-fuer-beamte-deckt-nur-die-restkosten/">Spezielle Krankenversicherung für Beamte deckt nur die Restkosten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Beamtenanwärter und Beamte auf Probe sind mit Übergabe ihrer Ernennungsurkunde beihilfeberechtigt. Die Beihilfe ist ein Bestandteil der Vergütung durch den Dienstherrn und übernimmt einen Teil der Krankheitskosten. Für ledige Beamte zahlt die Beihilfe 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen und übernimmt auch anteilig die Kosten für direkte Familienangehörige. Je nach Bundesland steigt dieser prozentuale Anteil auf bis zu 70 Prozent für Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder. Den Rest muss der Beamte aus der eigenen Tasche bezahlen. Vor allem bei schweren oder chronischen Erkrankungen kann dies sehr teuer werden. Deshalb hat der Gesetzgeber bereits <a href="http://www.dbb.de/themen/themenartikel/k/krankenversicherungspflicht.html" target="_blank">im Jahr 2009 auch für Beamte eine Krankenversicherungspflicht</a> für die Restkosten eingeführt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Was ist eine Restkostenversicherung?</strong></p>
<figure id="attachment_12376" aria-describedby="caption-attachment-12376" style="width: 150px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" class="wp-image-12376 size-thumbnail" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/2015-04-27-Gesundheitskarte-150x113.jpg" alt="Foto: ARKM" width="150" height="113" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/2015-04-27-Gesundheitskarte-150x113.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/2015-04-27-Gesundheitskarte-300x225.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/2015-04-27-Gesundheitskarte.jpg 640w" sizes="(max-width: 150px) 100vw, 150px" /><figcaption id="caption-attachment-12376" class="wp-caption-text">Foto: ARKM</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Angestellte sind anders als Beamte bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Für Beamte gilt dies nicht. Und das ist auch gut so. Denn die GKV ist eine Vollversicherung. Das bedeutet, dass sie immer 100 Prozent der gesetzlich zulässigen Aufwendungen übernimmt. Der Beamte hätte in einer GKV dann zwei Nachteile:</p>
<p style="text-align: justify;">1. Er würde die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmeranteile komplett selber bezahlen.<br />
2. Den Anspruch auf Beihilfe würde er nicht einlösen können, weil ja die GKV alle Kosten übernimmt.</p>
<p style="text-align: justify;">Deshalb sollten sich Beamte eine Private Krankenversicherung (PKV) suchen, die nur die Restkosten übernimmt, die die Beihilfe nicht trägt. Das ist dann eine Restkostenversicherung. Sie ist die optimale Ergänzung zur Beihilfe, weil sie immer nur den Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen übernimmt, den ein Beamter für sich und seine Angehörigen nicht von der Beihilfestelle erhält. Entsprechend günstig sind die Versicherungsbeiträge, weil durch sie auch nur 30 bis 50 Prozent der Krankheitskosten versichert werden müssen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Welche Leistungen werden abgedeckt?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Private Krankenversicherung übernimmt anteilig immer die Aufwendungen für medizinisch notwendige und erforderliche Aufwendungen. Da unterliegt sie genauso wie die GKV den gesetzlichen Grundlagen wie der <a href="http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/g/gebuehrenordnung-fuer-aerzte-und-zahnaerzte.html" target="_blank">Gebührenordnung der Ärzte und Zahnärzte</a>. Die Restkostenversicherung einer PKV für Beamte überzeugt jedoch mit einem deutlich breiteren Spektrum an Leistungen im Krankheitsfall. In vielen Ländern und im Bund erhalten beihilfeberechtigte Beamter auch Leistungen vom Heilpraktiker und beim Zahnersatz beispielsweise Implantate. Des Weiteren bieten viele privaten Krankenversicherungen kostengünstige Ergänzungstarife, mit denen weit über die gesetzlichen Grundlagen hinaus auch Zusatzleistungen übernommen werden. Diese fangen bei der Chefarztbehandlung an und sichern über Brillen, Implantaten, Naturheilverfahren und Krankenhaustagegeld fast alle Kosten ab, die rund um die Gesundheit angeraten sind. Vor allem für Beamtenanwärter und Beamte auf Probe bietet die Continentale Krankenversicherung a.G. besonders günstige Tarife mit Selbstkostenbeteiligung und Beitragsrückvergütung. Darüber hinaus ist die Continentale ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Anders als Versicherungskonzerne, die als Aktiengesellschaften ihren Aktionären eine Gewinnbeteiligung ausschütten müssen, kommen die Beiträge bei der Continentale nur den Versicherten zugute.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Fazit:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">&#8211; Beamte sind gesetzlich verpflichtet, eine Restkostenversicherung für die Krankheitskosten abzuschließen, die die Beihilfe nicht übernimmt.<br />
&#8211; In einer Gesetzlichen Krankenkasse zahlen Beamte den Arbeitsgeber und Arbeitnehmeranteil komplett selber und erhalten dann praktisch keine Beihilfe mehr.<br />
&#8211; Die Privaten Krankenversicherer bieten für Beamte eine Restkostenversicherung, die auch anteilig nur die Kosten übernimmt, die die Beihilfe nicht übernimmt.</p>
<p style="text-align: justify;">Weiterführende Informationen zur <a href="http://www.beihilferatgeber.de/wie-bekomme-ich-geld/restkostenversicherung" target="_blank">Restkostenversicherung für Beamte gibt es auf beihilferatgeber.de</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/spezielle-krankenversicherung-fuer-beamte-deckt-nur-die-restkosten/">Spezielle Krankenversicherung für Beamte deckt nur die Restkosten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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		<item>
		<title>Gesundheitswesen 2015: 15 wichtige Neuerungen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/gesundheitswesen-2015-15-wichtige-neuerungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Dec 2014 12:53:49 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Rostock. Das Gesundheitswesen ist auch zum Jahreswechsel 2014/2015 zahlreichen Veränderungen und Reformen unterworfen. Millionen Versicherte müssen sich auf Neuerungen einstellen. Das 1A Verbraucherportal hat die wichtigsten Punkte zusammengestellt und verrät, wie sich Verbraucher verhalten sollten. 1.Zusatzbeiträge für gut 50 Millionen zahlende Kassenversicherte: Zum 1.1.2015 sinkt zwar der einheitliche Beitragssatz für Kassenversicherte von 15,5 auf 14,6 &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/gesundheitswesen-2015-15-wichtige-neuerungen/">Gesundheitswesen 2015: 15 wichtige Neuerungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Rostock. Das Gesundheitswesen ist auch zum Jahreswechsel 2014/2015 zahlreichen Veränderungen und Reformen unterworfen. Millionen Versicherte müssen sich auf Neuerungen einstellen. Das 1A Verbraucherportal hat die wichtigsten Punkte zusammengestellt und verrät, wie sich Verbraucher verhalten sollten.</p>
<p style="text-align: justify">1.Zusatzbeiträge für gut 50 Millionen zahlende Kassenversicherte: Zum 1.1.2015 sinkt zwar der einheitliche Beitragssatz für Kassenversicherte von 15,5 auf 14,6 Prozent. Doch diesen können und werden die Krankenkassen durch individuelle prozentuale Zusatzbeiträge aufstocken. Wie hoch die Zusatzbeiträge der rund 130 Kassen sein werden, ist noch abzuwarten. Erst vereinzelt haben Krankenkassen Zusatzbeiträge zwischen 0,3 und 0,9 Prozent bekannt gegeben. Das Gros der Kassen wird erst in der zweiten Dezemberhälfte die Sätze für 2015 veröffentlichen. Der pauschale einkommensunabhängige Zusatzbeitrag entfällt. Unterm Strich wird die Neuregelung im Vergleich zu 2014 für viele Versicherte eine kurzfristige Preissenkung bedeuten. Sicher ist: Durch die Neuregelungen wird es wieder günstige und teure Krankenkassen geben. Das 1A Verbraucherportal hat alles wichtige rund um die Zusatzbeiträge und eine Vorab-Liste der Beitragssätze ab 2015 unter http://www.1a.net/versicherung/gesetzliche-krankenversicherung/zusatzbeitrag zusammengestellt.</p>
<p style="text-align: justify">2. Neue Krankenkassenbeiträge für Studenten: Bisher haben Studenten &#8211; sofern sie aufgrund des Alters oder des Einkommens nicht familienversichert waren &#8211; einen festen Kassenbeitrag bezahlt. Dieser sinkt 2015 analog zum allgemeinen Beitragssatz leicht. Doch die Ersparnis wird durch Zusatzbeiträge je nach Kasse ganz oder teilweise aufgebraucht.</p>
<p style="text-align: justify">3. Abschaffung des Sozialausgleichs: Der bisherige bürokratische Sozialausgleich, der bis Ende 2014 Geringverdiener vor zu hohen pauschalen Zusatzbeiträgen schützen sollte, entfällt zum 1. Januar. Grund: Über die die neue einkommensabhängige Gestaltung der Zusatzbeiträge sind Personen automatisch geringer belastet.</p>
<p style="text-align: justify">4. Abschaffung der Kassen-Prämien für Versicherte: In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Krankenkassen so gut gewirtschaftet, dass sie Prämien an die Versicherten ausschütten konnten, quasi als Pendent zum pauschalen Zusatzbeitrag. Mit dessen Abschaffung wird es auch keine pauschalen Prämien mehr ab 2015 geben, selbst wenn die Kassen gut wirtschaften.</p>
<p style="text-align: justify">5. Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung: Um 0,3 Prozentpunkte steigt der Beitragssatz auf dann 2,35 Prozent (Kinderlose 2,6 Prozent) des versicherungspflichtigen Einkommens. Bis Ende 2017 ist nochmal eine Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte vorgesehen.</p>
<p style="text-align: justify">6. Pflegeversorgungsfonds: Der Pflegevorsorgefonds soll Rücklagen für später ansparen, wenn durch die demografische Entwicklung mehr Pflegebedürftige in Deutschland leben. Gespeist wird der Fonds aus Versichertenbeiträgen.</p>
<p style="text-align: justify">7. Neue Pflege-Leistungen: Durch die Pflegereform werden die Sätze für Pflegegeld erhöht, Pflegebedürftige erhalten höhere Zuwendungen für Sachleistungen und für Pflegehilfsmittel sowie für den barrierefreien Umbau von Wohnraum.</p>
<p style="text-align: justify">8. Pflegezeit: Angestellte erhalten einen Anspruch auf eine bezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit für die Dauer von bis zu 10 Tagen zur Pflege von Angehörigen. Das soll eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Pflege und eine Stärkung der kostengünstigen häuslichen Pflege gegenüber der teuren stationären Pflege bringen. Ein Spezialportal zur Pflege hat unter http://www.pflegeversicherung.net/pflegezeit Details zur Pflegezeit zusammengefasst.</p>
<p style="text-align: justify">9. Nur noch elektronische Gesundheitskarte gilt bei Arztbesuch. Die bisherige Übergangszeit, in der neben der neuen &#8222;eGK&#8220; auch die alte Versichertenkarte galt, endet am 31.12.2014.</p>
<p style="text-align: justify">10. Höhere Beitragsgrenzen zur Krankenversicherung: Das führt für Besserverdienende zu höheren Beitragszahlungen (Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze) sowie zu einem erschwerten Wechsel in die private Krankenversicherung (Anhebung der Versicherungspflichtgrenze).</p>
<p style="text-align: justify">11. Bessere Ausstattung von Krankenhäusern: Im Zuge der Krankenhausreform soll ab 2015 mehr Geld für Krankenhäuser fließen, damit die Ausstattung verbessert und Krankenhauspersonal aufgestockt und entlastet werden kann.</p>
<p style="text-align: justify">12. Gründung eines Gesundheits-Qualitätsinstituts: Ab Juli 2015 wird ein &#8222;Institut zur Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen&#8220; aufgebaut. Dies soll die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland verbessern.</p>
<p style="text-align: justify">13. &#8222;ElterngeldPlus&#8220; tritt in Kraft: Eltern können ab 2015 länger Elterngeld beziehen, wenn Mutter und Vater mindestens vier Monate gleichzeitig Teilzeit arbeiten. Das soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken und Vätern bessere Möglichkeiten geben, sich an der Erziehung des Nachwuchses zu beteiligen. Die Regelungen gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015.</p>
<p style="text-align: justify">14. Berufsunfähigkeitsversicherung wird teurer: Durch das Lebensversicherungsreformgesetz sinkt ab 1.1.2015 der Höchstrechnungszins, was einige Versicherungen, wie die BU, voraussichtlich etwas verteuert. Außerdem wird es schwieriger, eine BU zu bekommen. Versicherte sollten sich noch 2014 mit dem Thema auseinandersezten. Ein Themenspezial zur BU hat unter http://www.1a.net/versicherung/berufsunfaehigkeitsversicherung alles wichtige zusammengefasst.</p>
<p style="text-align: justify">15. Finanzielle Entlastung für Hebammen: Krankenkassen unterstützen Geburtshelferinnen, die nur wenige Geburten begleiten, finanziell. Damit wird sichergestellt, dass diese durch die Beiträge zur Berufshaftpflicht nicht überfordert werden. Die bisherige Übergangsregelung wird zum 1.7.2015 durch einen dauerhaften &#8222;Sicherstellungszuschlag&#8220; ersetzt.</p>
<p style="text-align: justify">Vorschau ab 2016</p>
<p style="text-align: justify">1. Gesundheitsförderung und Prävention in Kitas und anderen öffentlichen Einrichtungen: Das Präventionsgesetz, das ab 2015 kommen soll, hat zum Ziel, Gesundheit stärker zu fördern und Krankheiten stärker vorzubeugen, u.a. durch Maßnahmen in Kindertagesstätten, Schulen und Pflegeeinrichtungen.</p>
<p style="text-align: justify">2. Bessere Gesundheitsversorgung auf dem Lande: Das sogenannte Versorgungsstärkungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums soll in den kommenden Jahren greifen und neben der Stärkung ländlicher Regionen die Überversorgung von Ballungszentren abbauen. Allerdings ist noch unklar, wann das Gesetz genau kommt.</p>
<p style="text-align: justify">3. Pflegestufen werden Pflegegrade: Im Zuge der Pflegereform ist geplant, die bestehenden 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade umzuwandeln. Das soll eine Abkehr von der bisherigen &#8222;Minutenpflege&#8220; und damit eine bessere, individuellere Versorgung der Pflegebedürftigen bringen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/gesundheitswesen-2015-15-wichtige-neuerungen/">Gesundheitswesen 2015: 15 wichtige Neuerungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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