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	<title>Entwurf</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>Steuerentlastung für besonders schadstoffarme Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/steuerentlastung-fuer-besonders-schadstoffarme-personenkraftwagen-der-euro-6-emissionsklasse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Feb 2017 08:24:38 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehr­steueränderungsgesetzes soll den Bedenken der EU-Kommission hinsichtlich der Einführung der Infrastrukturabgabe für die Kraftfahrzeugsteuer Rechnung getragen werden. Hierzu wird die ökologische Lenkungswirkung der Steuerentlastungsbetrag für besonders schadstoffarme Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse verstärkt. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht damit für diese Fahrzeuge insgesamt eine Entlastung vor:</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/steuerentlastung-fuer-besonders-schadstoffarme-personenkraftwagen-der-euro-6-emissionsklasse/">Steuerentlastung für besonders schadstoffarme Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehr­steueränderungsgesetzes soll den Bedenken der EU-Kommission hinsichtlich der Einführung der Infrastrukturabgabe für die Kraftfahrzeugsteuer Rechnung getragen werden. Hierzu wird die ökologische Lenkungswirkung der Steuerentlastungsbetrag für besonders schadstoffarme Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse verstärkt. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht damit für diese Fahrzeuge insgesamt eine Entlastung vor, die über der Infrastrukturabgabe liegt.</p>
<p style="text-align: justify;">Bereits im Jahr 2015 waren die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen worden, um mit der Einführung einer Infrastrukturabgabe den Übergang von einer vorwiegend steuerfinanzierten zur überwiegend nutzerfinanzierten Infrastruktur im Bereich der Bundesfernstraßen zu gewährleisten. Parallel dazu wurden mit dem Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetz im Jahr 2015 entsprechende Steuer­ent­lastungsbeträge bei der Kraftfahrzeugsteuer eingeführt.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit dem Gesetzentwurf werden die Steuerentlastungsbeträge je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum für Personenkraftwagen der Euro-6-Emissions­klasse von bisher 2 Euro auf 2,32 Euro bei Fremdzündungsmotoren und von bisher 5 Euro auf 5,32 Euro bei Selbstzündungsmotoren erhöht. Zur weiteren Verstärkung dieser ökologischen Komponente beträgt die Steuerentlastung je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum für die Dauer von zwei Jahren ab dem Beginn der Abgabenerhebung nach dem Infrastrukturabgabengesetz für Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren 2,45 Euro und mit Selbstzündungsmotoren 5,45 Euro.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Einführung der weltweit harmonisierten Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge (WLTP)</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Mit dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeug­steuer­gesetzes wird geregelt, dass für die Kraftfahrzeugsteuer ab 1. September 2018 die im Rahmen eines neuen Testverfahrens ermittelten realitätsnäheren CO2-Werte anzuwenden sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Die verpflichtende Einführung einer weltweit harmonisierten Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge (WLTP) ist in der EU für Neufahrzeuge schrittweise vorgesehen. Sie beginnt mit der Verabschiedung der hierzu erforderlichen Rechtsakte im Frühjahr 2017. Ab dem 1. September 2018 werden die neuen CO2-Werte für die Erstzulassung von Pkw verbindlich.</p>
<p style="text-align: justify;">Um Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen sowie die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen, wird in Deutschland als Stichtag zur Anwendung der nach WLTP ermittelten CO2-Werte für die Besteuerung von Neufahrzeugen ebenfalls der 1. September 2018 festgelegt. Ohne die Stichtagsregelung käme es zu einem für Verbraucher intransparenten gleitenden Übergang im Zeitraum bis August 2018, sobald das geänderte Unionsrecht in Kraft tritt und Hersteller sukzessive auf das neue Verfahren umstellen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bundesministerium der Finanzen</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/steuerentlastung-fuer-besonders-schadstoffarme-personenkraftwagen-der-euro-6-emissionsklasse/">Steuerentlastung für besonders schadstoffarme Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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		<title>Lizenzschranke gegen Steuergestaltung internationaler Konzerne</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/lizenzschranke-gegen-steuergestaltung-internationaler-konzerne/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2017 10:11:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen beschlossen. Damit soll verhindert werden, dass multinationale Unternehmen Gewinne durch Lizenz­zahlungen in Staaten mit besonderen Präferenzregelungen (sog. Lizenz­boxen, Patentboxen oder IP-Boxen) verschieben:</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/lizenzschranke-gegen-steuergestaltung-internationaler-konzerne/">Lizenzschranke gegen Steuergestaltung internationaler Konzerne</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen beschlossen. Damit soll verhindert werden, dass multinationale Unternehmen Gewinne durch Lizenz­zahlungen in Staaten mit besonderen Präferenzregelungen (sog. Lizenz­boxen, Patentboxen oder IP-Boxen) verschieben, die nicht den Anforderungen des BEPS-Projekts der OECD und G20 entsprechen. Steuern sollen dem Staat zustehen, in dem die der Wertschöpfung zugrundeliegende Aktivität stattfindet, und nicht dem Staat, der den höchsten Steuerrabatt bietet.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble:<br />
„Wir dulden nicht mehr, dass internationale Konzerne ihre Lizenzeinnahmen in Niedrigsteuerländer verschieben, ohne dass es dort einen Forschungsbezug gibt. Mit dem Gesetzentwurf schreiben wir die Umsetzungen der Verein­barungen im BEPS-Projekt fort. Gewinnverlagerung über Patentboxen zur reinen Steuergestaltung schieben wir einen Riegel vor. Staaten, die derartige Gewinnverlagerungen fördern, können von uns nicht erwarten, dass wir ihre für uns schädliche Praxis unterstützen.“</p>
<p style="text-align: justify;">Nach Aktionspunkt 5 des BEPS-Projekts darf ein Staat Unternehmen nur dann eine Lizenz­boxregelung gewähren, wenn das Unternehmen in dem Staat Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durchgeführt und dafür effektiv Ausgaben getätigt hat (sog. Nexus-Ansatz).</p>
<p style="text-align: justify;">Erfüllt ein Staat diese Anforderung für Zwecke des schädlichen Steuer­wett­bewerbs nicht, greifen die Regelungen des Gesetzentwurfs: Die steuerliche Abzugs­möglichkeit für Lizenzaufwendungen des Unternehmens in Deutschland wird eingeschränkt, wenn damit im Empfängerland Lizenzeinnahmen entstehen, die aufgrund eines als schädlich eingestuften Präferenzregimes nicht oder nur niedrig (unter 25 Prozent) besteuert werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Als schädlich eingestufte Lizenzboxregelungen müssen bis spätestens 30. Juni 2021 abgeschafft oder an den Nexus-Ansatz angepasst werden. Zudem sieht der Abschlussbericht vor, dass seit dem 30. Juni 2016 keine Neuzugänge zu bestehenden Präferenzregimes mehr zulässig sind, die nicht mit dem Nexus-Ansatz in Einklang stehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit der Regelung wird das Steuersubstrat in Deutschland frühzeitig gesichert. Um den Beteiligten ausreichend Zeit einzuräumen, wird die Regelung auf entsprechende Aufwendungen, die nach dem 31. Dezember 2017 anfallen, angewandt.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bundesministerium der Finanzen</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/lizenzschranke-gegen-steuergestaltung-internationaler-konzerne/">Lizenzschranke gegen Steuergestaltung internationaler Konzerne</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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