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	<title>Elternhaus</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Elternhaus</title>
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		<title>Raus aus dem Elternhaus: Worauf Abiturienten bei der Wohnungssuche achten sollten</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/raus-aus-dem-elternhaus-worauf-abiturienten-bei-der-wohnungssuche-achten-sollten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 May 2016 07:37:54 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Frankfurt - Viele Schülerinnen und Schüler stecken derzeit in der finalen Abiturprüfungsphase. Im Jahr 2015 haben in Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund 443.000 Schüler die Hochschul- oder Fachhochschulreife erworben. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/raus-aus-dem-elternhaus-worauf-abiturienten-bei-der-wohnungssuche-achten-sollten/">Raus aus dem Elternhaus: Worauf Abiturienten bei der Wohnungssuche achten sollten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Frankfurt </strong>&#8211; Viele Schülerinnen und Schüler stecken derzeit in der finalen Abiturprüfungsphase. Im Jahr 2015 haben in Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund 443.000 Schüler die Hochschul- oder Fachhochschulreife erworben. Auch in diesem Jahr beginnt für zahlreiche junge Menschen eine spannende und neue Lebensphase. In vielen Fällen gehört dazu auch der Umzug in die erste eigene Wohnung.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Mit dem Studien- oder Ausbildungsbeginn starten junge Erwachsene in die Eigenständigkeit und lösen sich vom Elternhaus. Bei aller Freude über den neuen Freiraum gilt es, einige finanzielle Dinge zu beachten&#8220;, erläutern die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) und haben folgende Tipps parat:</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Bloß nicht verzetteln: Kostenaufstellung für finanziellen Überblick</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Bevor man überhaupt auf Wohnungssuche geht, sollte erst einmal genau kalkuliert werden, welche Mietsumme man sich tatsächlich regelmäßig leisten kann. Um sich einen Überblick über die zukünftigen Ausgaben zu verschaffen, sollten die wichtigsten monatlich anfallenden Kosten in einer Art Budget-Plan aufgelistet werden: Miete, Nebenkosten, Strom, Internet- und Telefonanbieter, Rundfunkbeitrag und Versicherungen. &#8222;Die Warmmiete sollte inklusive Nebenkosten ein Drittel der Einkünfte nicht überschreiten&#8220;, empfehlen die Finanzexperten. Für einen besseren finanziellen Überblick kann es darüber hinaus sinnvoll sein, die sonstigen Lebenshaltungskosten regelmäßig zu notieren. Vom Wochen-Einkauf über den Kneipenabend bis zum Kinobesuch werden alle Ausgaben erfasst. Dafür können zum Beispiel auch hilfreiche Smartphone-Apps wie &#8222;Meine Finanzen&#8220; oder &#8222;Haushaltsbuch MoneyControl&#8220; genutzt werden.</p>
<figure id="attachment_17370" aria-describedby="caption-attachment-17370" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-17370" src="https://blog.azubistar.de/wp-content/uploads/2016/05/2016_05_11_dvag_bild_ersteeigenewohnung_masterfile_rf_dvag.jpg" alt="Quellenangabe: &quot;obs/Masterfile / RF / DVAG&quot;" width="620" height="413" /><figcaption id="caption-attachment-17370" class="wp-caption-text">Quellenangabe: &#8222;obs/Masterfile / RF / DVAG&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Courtage und Kaution</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Achtung: Seit 2015 müssen Mieter anfallende Maklerkosten nur dann übernehmen, wenn sie den Immobilienmakler selbst beauftragt haben. Wird er jedoch vom Vermieter beauftragt, muss dieser auch die Kosten übernehmen. Gerade für Studenten und Berufsanfänger ist es daher empfehlenswert, auf eigene Faust nach Mietangeboten zu suchen. Viele Hochschulen bieten auf ihren Internetseiten ein &#8222;schwarzes Brett&#8220; mit Wohnungsgesuchen und auch der jeweilige Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) hilft mit Online-Wohnungsbörsen. Im Mietvertrag wird zudem in den meisten Fällen eine sogenannte Mietkaution vereinbart.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Höhe dieser Mietsicherheit kann ausgehandelt werden. Die absolute Obergrenze liegt bei drei Monatsmieten &#8211; ohne Nebenkostenvorauszahlung. Mieter können die Kaution in drei Raten zahlen. Der Vermieter muss sie auf einem Sonderkonto anlegen. Andere Kautionsformen sind möglich, müssen aber zwischen beiden Parteien separat vereinbart werden. Möglich ist beispielsweise auch eine Bankbürgschaft oder ein Sparbuch mit Sperrvermerk. Endet das Mietverhältnis und hat der Vermieter keine Ansprüche mehr gegenüber dem Mieter, muss er den Kautionsbetrag mit den zwischenzeitlich angefallenen Zinsen und Zinseszinsen zurückzahlen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Gegen Schäden absichern</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Eine gute Hausratversicherung ist für jeden Mieter unerlässlich. &#8222;Auch wenn frischgebackene Abiturienten damit noch keine Berührungspunkte hatten, sollten sie sich spätestens beim Einzug in die eigenen vier Wände mit dem Thema befassen&#8220;, geben die Vermögensberater der DVAG zu bedenken. In Wohngemeinschaften bietet es sich an, dass der Hauptmieter eine Hausratversicherung abschließt und die anderen Bewohner über ihn mitversichert werden. So sind Schäden am Inventar aller Mitbewohner abgesichert, die durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch oder Vandalismus entstanden sind. In guten Versicherungen ist sogar Fahrraddiebstahl in der Versicherungsleistung enthalten.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Städte-Vergleich</strong>: Warmmiete für ein Einzimmerapartment mit 30 Quadratmetern im zweiten Halbjahr 2015 in Euro</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>München</strong>: 580 Euro<br />
<strong>Frankfurt/M.:</strong> 505 Euro<br />
<strong>Stuttgart:</strong> 474 Euro<br />
<strong>Bonn:</strong> 457 Euro<br />
<strong>Hamburg:</strong> 454 Euro<br />
<strong>Köln:</strong> 453 Euro<br />
<strong>Bremen:</strong> 391 Euro<br />
<strong>Berlin:</strong> 386 Euro<br />
<strong>Siegen:</strong> 359 Euro<br />
<strong>Kiel:</strong> 356 Euro<br />
<strong>Bochum:</strong> 329 Euro</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) und der Deutschen Real Estate Funds (DREF) in Kooperation mit ImmobilienScout24</em><br />
<em>Quelle: ots</em></p>
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		<title>Richtig erben und teilen: So vermeiden Geschwister Streit ums Elternhaus</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/richtig-erben-und-teilen-so-vermeiden-geschwister-streit-ums-elternhaus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Dec 2015 10:32:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Elternhaus]]></category>
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		<category><![CDATA[Wohnungsbauprämie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Haus kann man nicht, ein Erbe muss man teilen. Aber wie zahlt zum Beispiel ein Geschwisterkind die anderen aus? Wie werden Streit und Neid in der Familie vermieden? Rechtsexperte Stefan Bernhardt von der Bausparkasse Schwäbisch Hall kennt die Antworten.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Haus kann man nicht, ein Erbe muss man teilen. Aber wie zahlt zum Beispiel ein Geschwisterkind die anderen aus? Wie werden Streit und Neid in der Familie vermieden? Rechtsexperte Stefan Bernhardt von der Bausparkasse Schwäbisch Hall kennt die Antworten.</p>
<p><strong style="line-height: 1.5;">Fall 1: Keiner der Erben möchte die Immobilie selbst nutzen</strong></p>
<p>Meist haben sich die Kinder längst ein eigenes Leben aufgebaut oder wohnen in einer anderen Stadt. Die einfachste Lösung in diesem Fall ist es, die Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten. Der Verkaufserlös bzw. die Mieteinnahmen werden dann nach der gesetzlichen Erbquote aufgeteilt.</p>
<figure id="attachment_18761" aria-describedby="caption-attachment-18761" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-18761" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/12/Bildschirmfoto-2015-12-04-um-09.58.32.png" alt="Geld lässt sich vergleichsweise einfach teilen, eine Immobilie nicht. Wer frühzeitig verbindliche Regelungen trifft, vermeidet Streit um die Erbschaft. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)" width="620" height="460" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/12/Bildschirmfoto-2015-12-04-um-09.58.32.png 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/12/Bildschirmfoto-2015-12-04-um-09.58.32-150x111.png 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/12/Bildschirmfoto-2015-12-04-um-09.58.32-300x223.png 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-18761" class="wp-caption-text">Geld lässt sich vergleichsweise einfach teilen, eine Immobilie nicht. Wer frühzeitig verbindliche Regelungen trifft, vermeidet Streit um die Erbschaft. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)</figcaption></figure>
<p><strong>Fall 2: Einer der Erben möchte die Immobilie selbst nutzen</strong></p>
<p>„Möchte ein Erbe die Immobilie allein übernehmen, kann er die übrigen Erben auszahlen – deren Einverständnis vorausgesetzt“, sagt Bernhardt. In so einem Fall wird zunächst der Wert der Immobilie ermittelt, zum Beispiel mit Hilfe eines Sachverständigen. Die Herausforderung: Häufig übersteigt der Wert des auszuzahlenden Erbanteils die eigenen Finanzen. Was viele nicht wissen: „Für die Auszahlung können Bausparverträge verwendet werden“, erläutert Stefan Bernhardt. „Seine Miterben auszubezahlen, gilt als wohnwirtschaftlicher Zweck. Wenn die Auszahlung über einen Bausparvertrag erfolgt, kann auch die staatlich geförderte Wohnungsbauprämie genutzt werden.“</p>
<p><strong>Verbindliche Regelungen statt Familienstreit</strong></p>
<p>Um Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden, empfiehlt Bernhardt, rechtzeitig ein Testament zu verfassen. „Damit kann von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen und genau festgelegt werden, welcher Erbe welchen Teil des Nachlasses bekommt.“ Besonders für unverheiratete Paare ist eine eindeutige Vereinbarung unverzichtbar, sonst greift die gesetzliche Erbfolge, die Unverheiratete nicht berücksichtigt. Für Ehepaare ist die einfachste Lösung ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Verzichten die Kinder auf ihren Pflichtteil, kann der verwitwete Partner die Immobilie reibungslos weiternutzen. Frühzeitig geregelt werden sollten auch Fälle, in denen ein Geschwisterteil das Haus mietfrei bewohnt, das die Kinder gemeinsam erben.</p>
<p><em>Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG</em></p>
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