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	<title>Einführung</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Einführung</title>
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		<title>Steuerentlastung für besonders schadstoffarme Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/steuerentlastung-fuer-besonders-schadstoffarme-personenkraftwagen-der-euro-6-emissionsklasse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Feb 2017 08:24:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehr­steueränderungsgesetzes soll den Bedenken der EU-Kommission hinsichtlich der Einführung der Infrastrukturabgabe für die Kraftfahrzeugsteuer Rechnung getragen werden. Hierzu wird die ökologische Lenkungswirkung der Steuerentlastungsbetrag für besonders schadstoffarme Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse verstärkt. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht damit für diese Fahrzeuge insgesamt eine Entlastung vor:</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/steuerentlastung-fuer-besonders-schadstoffarme-personenkraftwagen-der-euro-6-emissionsklasse/">Steuerentlastung für besonders schadstoffarme Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehr­steueränderungsgesetzes soll den Bedenken der EU-Kommission hinsichtlich der Einführung der Infrastrukturabgabe für die Kraftfahrzeugsteuer Rechnung getragen werden. Hierzu wird die ökologische Lenkungswirkung der Steuerentlastungsbetrag für besonders schadstoffarme Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse verstärkt. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht damit für diese Fahrzeuge insgesamt eine Entlastung vor, die über der Infrastrukturabgabe liegt.</p>
<p style="text-align: justify;">Bereits im Jahr 2015 waren die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen worden, um mit der Einführung einer Infrastrukturabgabe den Übergang von einer vorwiegend steuerfinanzierten zur überwiegend nutzerfinanzierten Infrastruktur im Bereich der Bundesfernstraßen zu gewährleisten. Parallel dazu wurden mit dem Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetz im Jahr 2015 entsprechende Steuer­ent­lastungsbeträge bei der Kraftfahrzeugsteuer eingeführt.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit dem Gesetzentwurf werden die Steuerentlastungsbeträge je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum für Personenkraftwagen der Euro-6-Emissions­klasse von bisher 2 Euro auf 2,32 Euro bei Fremdzündungsmotoren und von bisher 5 Euro auf 5,32 Euro bei Selbstzündungsmotoren erhöht. Zur weiteren Verstärkung dieser ökologischen Komponente beträgt die Steuerentlastung je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum für die Dauer von zwei Jahren ab dem Beginn der Abgabenerhebung nach dem Infrastrukturabgabengesetz für Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren 2,45 Euro und mit Selbstzündungsmotoren 5,45 Euro.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Einführung der weltweit harmonisierten Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge (WLTP)</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Mit dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeug­steuer­gesetzes wird geregelt, dass für die Kraftfahrzeugsteuer ab 1. September 2018 die im Rahmen eines neuen Testverfahrens ermittelten realitätsnäheren CO2-Werte anzuwenden sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Die verpflichtende Einführung einer weltweit harmonisierten Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge (WLTP) ist in der EU für Neufahrzeuge schrittweise vorgesehen. Sie beginnt mit der Verabschiedung der hierzu erforderlichen Rechtsakte im Frühjahr 2017. Ab dem 1. September 2018 werden die neuen CO2-Werte für die Erstzulassung von Pkw verbindlich.</p>
<p style="text-align: justify;">Um Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen sowie die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen, wird in Deutschland als Stichtag zur Anwendung der nach WLTP ermittelten CO2-Werte für die Besteuerung von Neufahrzeugen ebenfalls der 1. September 2018 festgelegt. Ohne die Stichtagsregelung käme es zu einem für Verbraucher intransparenten gleitenden Übergang im Zeitraum bis August 2018, sobald das geänderte Unionsrecht in Kraft tritt und Hersteller sukzessive auf das neue Verfahren umstellen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bundesministerium der Finanzen</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/steuerentlastung-fuer-besonders-schadstoffarme-personenkraftwagen-der-euro-6-emissionsklasse/">Steuerentlastung für besonders schadstoffarme Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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		<title>Das ändert sich für Bankkunden und Steuerzahler</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/das-aendert-sich-fuer-bankkunden-und-steuerzahler/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Jan 2016 11:46:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Banken & Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Bankkunden]]></category>
		<category><![CDATA[Basiskonto]]></category>
		<category><![CDATA[Einführung]]></category>
		<category><![CDATA[Steueridentifikationsnummer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerzahler]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zum Jahreswechsel 2016 treten wieder zahlreiche Neuerungen und Änderungen in Kraft: Unter anderem steigt das Porto für Standardbriefe von 0,62 auf 0,70 Euro und das Kindergeld wird um 2,00 Euro auf 190,00 Euro erhöht. Damit Bankkunden und Steuerzahler den Überblick behalten, hat das Fachportal Konto.org jetzt die wichtigsten Änderungen zusammengetragen. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/das-aendert-sich-fuer-bankkunden-und-steuerzahler/">Das ändert sich für Bankkunden und Steuerzahler</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vom Basiskonto bis Steuer-ID-Pflicht – Alle wichtigen Änderungen kompakt auf Konto.org</strong></p>
<p>Zum Jahreswechsel 2016 treten wieder zahlreiche Neuerungen und Änderungen in Kraft: Unter anderem steigt das Porto für Standardbriefe von 0,62 auf 0,70 Euro und das Kindergeld wird um 2,00 Euro auf 190,00 Euro erhöht. Damit Bankkunden und Steuerzahler den Überblick behalten, hat das Fachportal Konto.org jetzt die wichtigsten Änderungen aus den Bereichen Steuern, Finanzen, Versicherungen und Altersvorsorge zusammengetragen.</p>
<p><strong>Änderungen für Bankkunden ab 2016</strong></p>
<p>Für Bankkunden besonders relevant: Ab dem 1. Februar 2016 sind Überweisungen nur noch mit der 22-stelligen IBAN (International Bank Account Number) möglich. Die bisherige Verwendung von Kontonummer inkl. Bankleitzahl entfällt. Ebenfalls nicht mehr notwendig ist die BIC für grenzüberschreitende Überweisungen. Detaillierte Infos finden sich z. B. unter Iban.de.</p>
<p>Darüber hinaus müssen sämtliche Banken voraussichtlich ab Juni 2016 ein Basiskonto anbieten. Dieses Girokonto auf Guthabenbasis lässt sich prinzipiell von jedem Antragsteller eröffnen. Bisher konnten Finanzinstitute entsprechende Anträge ablehnen. Ein entsprechendes Gesetz zur Einführung soll im ersten Halbjahr 2016 in Kraft treten.</p>
<p>Wer einen Freistellungsauftrag gestellt hat, sollte prüfen, ob die eigene Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) bereits hinterlegt wurde. Ansonsten ist der Freistellungsauftrag nicht mehr gültig und es erfolgt ein automatischer Steuerabzug bei Kapitalerträgen.</p>
<p><em>Quelle: Franke-Media.net</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/das-aendert-sich-fuer-bankkunden-und-steuerzahler/">Das ändert sich für Bankkunden und Steuerzahler</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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