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	<title>BG Bau</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>BG Bau</title>
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		<title>Bauarbeit in der kalten Jahreszeit &#8211; Vor Unfällen und Kälte schützen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/bauarbeit-in-der-kalten-jahreszeit-vor-unfaellen-und-kaelte-schuetzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Jan 2016 07:51:28 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Vor Unfällen und Kälte schützen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin - Moderne Baustoffe und Verfahren ermöglichen oft, dass die Arbeiten auf vielen Baustellen auch in den Wintermonaten weitergehen. Doch nasskaltes Wetter mit eiskaltem Wind und teilweise morgendlicher Glätte machen vielen Berufstätigen zu schaffen, die im Freien arbeiten. Die Beschäftigten brauchen ein sicheres Arbeitsumfeld und persönlichen Kälteschutz. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Berlin</strong> &#8211; Moderne Baustoffe und Verfahren ermöglichen oft, dass die Arbeiten auf vielen Baustellen auch in den Wintermonaten weitergehen. Doch nasskaltes Wetter mit eiskaltem Wind und teilweise morgendlicher Glätte machen vielen Berufstätigen zu schaffen, die im Freien arbeiten. Die Beschäftigten brauchen ein sicheres Arbeitsumfeld und persönlichen Kälteschutz. Tipps gibt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).</p>
<p style="text-align: justify;">Im letzten Winter, Dezember 2014 bis Januar/Februar 2015, geschahen auf deutschen Baustellen rund 19.800 zum Teil schwere Arbeitsunfälle, das ergab eine vorläufige Auswertung der BG BAU. Vor allem rutschige Böden und schlechte Lichtverhältnisse fordern ihren Preis. Zahlreiche Beschäftigte erlitten einen Unfall, weil sie ausrutschten, etwa auf Baustellenwegen oder beim Warten vereister Maschinen. Oder Berufstätige stürzten von glatten Deckenschalungen. Arbeitgeber müssen mögliche Gefährdungen beurteilen und Risiken vermeiden. So dürfen Arbeiten auf vereisten Baugerüsten gar nicht erst ausgeführt werden.</p>
<figure id="attachment_19433" aria-describedby="caption-attachment-19433" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-19433" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/bauarbeitimwinte.jpg" alt="Quellenangabe: &quot;obs/Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft/BG BAU&quot;" width="620" height="413" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/bauarbeitimwinte.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/bauarbeitimwinte-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/bauarbeitimwinte-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-19433" class="wp-caption-text">Quellenangabe: &#8222;obs/Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft/BG BAU&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Unliebsame Überraschungen durch regional mögliche Schneefälle können Unternehmen beispielsweise vermeiden, wenn sie den Winterdienst bereits bei der Bauprojektplanung und der Ausschreibung berücksichtigen. Damit den Beschäftigten nichts passiert, sind Streu- und Räumpflichten zu beachten.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein weiteres Problem sind krankheitsbedingte Fehlzeiten. Zu leichte oder falsche Bekleidung kann im Winter zu hartnäckigen Erkältungen, chronischen Erkrankungen der Atemwege sowie des Muskel- und Skelettsystems führen. Dieses schlägt sich auch im Fehlzeitenreport 2015 der AOK nieder. Danach lag die jährliche Arbeitsunfähigkeit beispielsweise im Hoch- und Tiefbau bei 15,4 Tagen. Die Beschäftigten der Baubranche insgesamt waren im Schnitt 13,1 Tage Arbeitsunfähig geschrieben. Das waren 1,2 Tage mehr als im Durchschnitt aller Branchen.</p>
<p style="text-align: justify;">Dabei vermindert wintertaugliche und richtige Schutzkleidung gegen Kälte und Nässe die Gefahr wetterbedingt zu erkranken deutlich. Wie die BG BAU betont, müssen Beschäftigte allerdings die von den Arbeitgebern bereit gestellte Wetterschutz- und Winterschutzkleidung auch tragen. Die Schutzkleidung muss winddicht sein, auftretende Feuchtigkeit durch Schwitzen nach außen leiten können und zugleich einen wirksamen Luft- und Wärmeaustausch zwischen Umgebung und Körper ermöglichen, damit Beschäftigte nicht auskühlen.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei kalten Temperaturen mache es Sinn, mehrere Lagen Kleidung übereinander zu tragen, in einer Kombination von Jacke und Hose aus Mikrofasern sowie darunter Wäsche aus Fleece-Material, das Feuchtigkeit aufnimmt und für Wärme sorgt. Zum Kopfschutz sind außerdem Wintermützen zum Unterziehen sinnvoll, die von vielen Herstellern angeboten werden. Wichtig sind zudem geeignete Arbeitshandschuhe sowie Sicherheitsschuhe der Kategorie S 3 mit rutschhemmenden Sohlen.</p>
<p style="text-align: justify;">Und für die Pausen sollten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern, laut BG BAU, heiße Getränke und einen geheizten Raum zum Aufwärmen bereitstellen.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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		<title>Mehr Prämien für den Arbeitsschutz</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/mehr-praemien-fuer-den-arbeitsschutz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Feb 2015 09:44:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
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		<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsschutzmanagementsystem]]></category>
		<category><![CDATA[Bernhard Arenz]]></category>
		<category><![CDATA[betriebliche Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[BG Bau]]></category>
		<category><![CDATA[Leiter der Abteilung Prävention der BG BAU jetzt in Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Maschinenführerqualifikation ZUMBau]]></category>
		<category><![CDATA[Prämien für den Arbeitsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Prämiensystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin. Das Prämiensystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zur Förderung ausgewählter Maßnahmen für die Prävention geht in eine neue Runde: "Auf Grund unserer guten Erfahrungen wollen wir auch im Jahr 2015 unsere Mitgliedsunternehmen motivieren, sich über das notwendige Maß hinaus für den Arbeitsschutz einzusetzen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/mehr-praemien-fuer-den-arbeitsschutz/">Mehr Prämien für den Arbeitsschutz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Berlin. Das Prämiensystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zur Förderung ausgewählter Maßnahmen für die Prävention geht in eine neue Runde: &#8222;Auf Grund unserer guten Erfahrungen wollen wir auch im Jahr 2015 unsere Mitgliedsunternehmen motivieren, sich über das notwendige Maß hinaus für den Arbeitsschutz einzusetzen. Solche Investitionen fördern wir weiterhin durch finanzielle Zuwendungen.&#8220; Das sagte Bernhard Arenz, Leiter der Abteilung Prävention der BG BAU jetzt in Berlin.</p>
<p style="text-align: justify">Auf Baustellen gibt es viele Gefahrenquellen. Deshalb gibt die BG BAU gezielte Impulse, damit die Unternehmen zusätzlich in die betriebliche Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz investieren. &#8222;Unsere Initiative ist ein Betrag, um die Selbstverantwortung der Betriebe zu stärken und krankheitsbedingte Fehlzeiten zu vermindern&#8220;, sagte Arenz.</p>
<figure id="attachment_9452" aria-describedby="caption-attachment-9452" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-9452" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/strassenbau.jpg" alt=" Quelle: &quot;obs/Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft/BG BAU&quot;." width="620" height="414" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/strassenbau.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/strassenbau-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/strassenbau-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-9452" class="wp-caption-text">Quelle: &#8222;obs/Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft/BG BAU&#8220;.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Gefördert werden soll zum einen die Sachprävention. Dazu gehören Arbeitsmittel, Maschinen und Geräte, die mit besonderer Sicherheitstechnik ausgestattet sind. Beispiele sind die Nachrüstung bestimmter Baumaschinen mit Kamera-Monitor-Systemen, die Ausstattung benzinbetriebener Estrich- und Betonglätter mit Katalysatoren oder die Anschaffung von Abbruchhämmern mit Staub-Absaugung. Außerdem gefördert wird die Teilnahme am Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS BAU) der BG BAU. AMS BAU greift die betrieblichen Belange der Bauwirtschaft auf und berücksichtigt die schwierigen Randbedingungen, wie ständig wechselnde Arbeitsplätze, Witterungseinflüsse oder die besonderen Vertragsformen der Betriebe der Bauwirtschaft.</p>
<p style="text-align: justify">Im Rahmen der Verhaltensprävention werden Maßnahmen gefördert, die gezielt auf Vorbeugung setzen. Die Beschäftigten werden durch Information, Motivation oder Ausbildung angeregt, sich gesundheitsgerechter zu verhalten. Beispielsweise soll mit einem Rückentraining dazu beigetragen werden, Muskel-Skelett-Erkrankungen &#8211; etwa durch Anleitung zum rückengerechten Heben und Tragen &#8211; zu verhindern.</p>
<p style="text-align: justify">Ein weiteres Beispiel ist die Übernahme von bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten für die Prüfung zur anerkannten Maschinenführerqualifikation ZUMBau (Zugelassene Maschinenführer in der Bauwirtschaft). Damit wird ein angesehenes und einheitliches Niveau zur Befähigung, etwa von Turmdrehkrankführern oder Erd- und Straßenbaumaschinenführern, geschaffen.</p>
<p style="text-align: justify">Die Fördersumme einzelner Maßnahmen beträgt bis zu 2.000 Euro. Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots.</p>
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