<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Berufskrankheit</title>
	<atom:link href="https://www.finanzratgeber24.de/themen/berufskrankheit/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.finanzratgeber24.de/themen/berufskrankheit/</link>
	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
	<lastBuildDate>Mon, 19 Oct 2015 09:07:15 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2023/03/cropped-favicon-32x32.png</url>
	<title>Berufskrankheit</title>
	<link>https://www.finanzratgeber24.de/themen/berufskrankheit/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Erst die Vorsorge, dann die Arbeit</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/erst-die-vorsorge-dann-die-arbeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Oct 2015 13:04:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Berufskrankheit]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsunfähigkeitsversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Erwerbsminderungsrente]]></category>
		<category><![CDATA[Haftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtversicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatzforderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorge]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/?p=16960</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit der ersten Stelle landet bald das erste Gehalt auf dem eigenen Konto. Doch vor dem Start ins Arbeitsleben sollten sich Berufseinsteiger mit der Frage auseinandersetzen, welche Versicherungen sie jetzt benötigen. Tatjana Höchstödter und Rolf Mertens, Experten der ERGO Versicherungsgruppe, geben hierzu die wichtigsten Informationen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/erst-die-vorsorge-dann-die-arbeit/">Erst die Vorsorge, dann die Arbeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Mit der ersten Stelle landet bald das erste Gehalt auf dem eigenen Konto. Doch vor dem Start ins Arbeitsleben sollten sich Berufseinsteiger mit der Frage auseinandersetzen, welche Versicherungen sie jetzt benötigen. Tatjana Höchstödter und Rolf Mertens, Experten der ERGO Versicherungsgruppe, geben hierzu die wichtigsten Informationen.</p>
<p style="text-align: justify;">Junge Menschen sind meist während der Schul- und Berufsausbildung durch die Versicherungen der Eltern geschützt. Nach der Ausbildung oder dem Studium ändert sich das. Um sicher und sorglos in den ersten Job zu starten, bedarf es einiger grundlegender Versicherungen. Während die Pflichtversicherungen – wie der Name schon verrät – gesetzlich vorgeschrieben sind, sind andere zwar freiwillig, aber deswegen nicht weniger relevant. Wer sich vorab gut informiert und anschließend sein persönliches Versicherungspaket schnürt, ist dann gleich bestens gegen mögliche Schäden abgesichert.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Pflichtversicherungen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Zu den Pflichtversicherungen gehören die Kranken-, die Pflege- und die Arbeitslosenversicherung sowie die gesetzliche Renten- und die gesetzliche Unfallversicherung. Der jeweilige Arbeitnehmeranteil wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für den Versicherten beitragsfrei. Der Arbeitgeber trägt die Kosten für den Versicherungsschutz. Der Schutz besteht unter anderem darin, die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wiederherzustellen und den Versicherten oder dessen Hinterbliebene durch finanzielle Leistungen zu entschädigen.</p>
<figure id="attachment_16963" aria-describedby="caption-attachment-16963" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-16963" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/20151019-ERGO-VI-Sicher-in-den-ersten-Job-72dpi.jpg" alt="Quelle: ERGO Versicherungsgruppe" width="620" height="412" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/20151019-ERGO-VI-Sicher-in-den-ersten-Job-72dpi.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/20151019-ERGO-VI-Sicher-in-den-ersten-Job-72dpi-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/20151019-ERGO-VI-Sicher-in-den-ersten-Job-72dpi-300x199.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/20151019-ERGO-VI-Sicher-in-den-ersten-Job-72dpi-310x205.jpg 310w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-16963" class="wp-caption-text">Quelle: ERGO Versicherungsgruppe</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Privat-Haftpflichtversicherung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Neben den Pflichtversicherungen ist Berufsanfängern eine Privat-Haftpflichtversicherung zu empfehlen. „Sie ist die wichtigste freiwillige Versicherung überhaupt“, betont Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO. Denn wer anderen Personen einen Schaden zufügt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, ihn auch zu ersetzen. Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer und bei Bedarf auch dessen Familie vor hohen Schadensersatzforderungen Dritter. „Einfache Missgeschicke können einen großen Sach- oder auch Personenschaden verursachen“, warnt der ERGO Versicherungsexperte. Wer in so einem Fall keine entsprechende Absicherung besitzt, muss in der Regel selbst für den Schaden aufkommen. Er haftet dann sein Leben lang mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Berufsunfähigkeitsversicherung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die meisten Menschen bestreiten ihren Lebensunterhalt mit ihrem Arbeitseinkommen. Gerade bei jungen Menschen sind zudem kaum finanzielle Rücklagen vorhanden. Da ist ohne private Vorsorge im Falle der Berufsunfähigkeit der Lebensstandard nicht zu halten. Denn obwohl in Deutschland jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte berufsunfähig wird, ist die gesetzliche Absicherung diesbezüglich eingeschränkt. „Eigeninitiative ist bei jungen Menschen besonders wichtig. Denn in den ersten fünf Berufsjahren, in denen so genannte Pflichtbeiträge zu entrichten sind, gilt bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente eine Wartezeit. Sie wird nur dann gezahlt, wenn ein Arbeitsunfall oder einen Berufskrankheit die Ursache für eine Berufsunfähigkeit ist. In allen anderen Fällen gibt es keinen Anspruch“, erklärt ERGO Versicherungsexpertin Tatjana Höchstödter. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung hat hingegen keine Wartezeiten. Die Leistungen aus der Versicherung – meist in Form einer monatlichen Rentenzahlung – werden normalerweise fällig, wenn der Versicherte seinen ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent und voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht ausüben kann. Ab diesem Zeitpunkt ist der Versicherte zudem von der Verpflichtung zur Beitragszahlung befreit.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Informieren und vergleichen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer sich gut abgesichert hat, kann sorgenfrei ins Berufsleben starten. Ändern sich die Lebensumstände durch Umzug, Heirat oder Kind, sind Auslandsreisen oder der Kauf des ersten Autos geplant, sind meist weitere Versicherungen vonnöten. Auch hier gilt dann: Erst informieren und vergleichen, dann abschließen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: HARTZKOM</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/erst-die-vorsorge-dann-die-arbeit/">Erst die Vorsorge, dann die Arbeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Hautkrebs kann eine Berufskrankheit sein</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/hautkrebs-durch-sonnenstrahlung-kann-eine-berufskrankheit-sein/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Jan 2015 11:46:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Basalzellkarzinom]]></category>
		<category><![CDATA[Berufskrankheit]]></category>
		<category><![CDATA[Bowenkarzinom]]></category>
		<category><![CDATA[Hautkrebs durch Sonnenstrahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Keratosen]]></category>
		<category><![CDATA[Plattenepithelkarzinome]]></category>
		<category><![CDATA[schwarze Hautkrebs]]></category>
		<category><![CDATA[weißen Hautkrebses]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/?p=8716</guid>

					<description><![CDATA[<p>Berlin. Seit dem 01. Januar 2015 können bestimmte Formen des weißen Hautkrebses, die durch Sonnenstrahlung verursacht werden, als Berufskrankheit anerkannt werden: Plattenepithelkarzinome sowie ihre Vorstufen, die aktinischen Keratosen und das Bowenkarzinom. Nicht als Berufskrankheit anerkennungsfähig sind hingegen das Basalzellkarzinom und der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/hautkrebs-durch-sonnenstrahlung-kann-eine-berufskrankheit-sein/">Hautkrebs kann eine Berufskrankheit sein</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Berlin. Seit dem 01. Januar 2015 können bestimmte Formen des weißen Hautkrebses, die durch Sonnenstrahlung verursacht werden, als Berufskrankheit anerkannt werden: Plattenepithelkarzinome sowie ihre Vorstufen, die aktinischen Keratosen und das Bowenkarzinom. Nicht als Berufskrankheit anerkennungsfähig sind hingegen das Basalzellkarzinom und der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom).</p>
<p style="text-align: justify">Potenziell betroffen von dieser neuen Regelung sind Menschen, die viel im Freien arbeiten, wie zum Beispiel Bauarbeiter, Handwerker oder Seeleute. Durch ihre Tätigkeit haben sie ein höheres Risiko an Hautkrebs zu erkranken als die übrige Bevölkerung.</p>
<p style="text-align: justify">Die neue Berufskrankheit stellt Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vor eine besondere Herausforderung, da die Betroffenen dem Sonnenlicht ja nicht nur bei der Arbeit, sondern auch in ihrer Freizeit ausgesetzt sind. Dazu Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): &#8222;Bei dieser Berufskrankheit wird es nicht immer einfach sein, berufliche Krankheitsursachen von anderen zu unterscheiden. Umso wichtiger ist es, die Prävention weiter zu verstärken, um zu verhindern, dass diese Erkrankungen arbeitsbedingt entstehen.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify">Zum Schutz der Beschäftigten müssen hier gemeinsam mit den Arbeitgebern wirksame Lösungen zum Sonnenschutz entwickelt werden. Das kann zum Beispiel durch Arbeitszeitverlagerungen erreicht werden oder auch durch das konsequente Tragen von geeigneter Kleidung. Versicherten, bei denen ein beruflich verursachter Hautkrebs auftritt, bieten die Unfallversicherungsträger ambulante und stationäre Heilverfahren an. Hierfür stehen unter anderem auch die beiden Berufsgenossenschaftlichen Kliniken für Berufskrankheiten in Bad Reichenhall und Falkenstein zur Verfügung. Schon jetzt gibt es für die Therapie viele Möglichkeiten und im Vergleich zu anderen Tumorerkrankungen gilt der weiße Hautkrebs als gut behandelbar. Wichtig ist auch hier, die Erkrankung früh zu erkennen.</p>
<p style="text-align: justify">Vier neue Berufskrankheiten</p>
<p style="text-align: justify">Neben bestimmten Formen des &#8222;weißen Hautkrebses&#8220; (Plattenepithelkarzinome) oder dessen Vorstufen (multiple aktinische Keratosen) durch langjährige Sonneneinstrahlung (BK-Nr. 5103) wurden zum 1. Januar 2015 drei weitere neue Berufskrankheiten in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen. Es handelt sich dabei um:</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Kehlkopfkrebs (Larynxkarzinom) durch intensive und mehrjährige Exposition gegenüber schwefelsäurehaltigen Aerosolen (BK-Nr. 1319)</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Carpaltunnel-Syndrom (Druckschädigung des Nervus medianus im Carpaltunnel) durch wiederholte manuelle Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke, durch erhöhten Kraftaufwand der Hände oder durch Hand-Arm-Schwingungen (BK-Nr. 2113)</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung (Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom) (BK-Nr. 2114)</p>
<p style="text-align: justify">Welche Krankheiten in die Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste) aufgenommen werden, entscheidet die Bundesregierung auf Vorschlag eines wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Beirat reagiert damit auf neue medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse.</p>
<p style="text-align: justify">Für die Aufnahme in die BK-Liste muss eine Erkrankung durch besondere Einwirkungen verursacht worden sein, denen Menschen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich stärkerem Maß ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/hautkrebs-durch-sonnenstrahlung-kann-eine-berufskrankheit-sein/">Hautkrebs kann eine Berufskrankheit sein</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
