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	<title>Bernd Kaiser</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Bernd Kaiser</title>
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		<title>Was Sie über Rauchmelder wissen sollten</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 11:14:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wer schläft, der sieht, hört und riecht nichts. Bricht währenddessen ein Brand in der Wohnung aus, können sich giftige Rauchgase unbemerkt ausbreiten. Werden sie eingeatmet, kann das binnen Sekunden zu Bewusstlosigkeit und im Extremfall zum Tod führen. Um dieser Gefahr vorzubeugen, sind Rauchmelder mittlerweile in fast allen Bundesländern Pflicht. Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt, was zu beachten ist.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Wer schläft, der sieht, hört und riecht nichts. Bricht währenddessen ein Brand in der Wohnung aus, können sich giftige Rauchgase unbemerkt ausbreiten. Werden sie eingeatmet, kann das binnen Sekunden zu Bewusstlosigkeit und im Extremfall zum Tod führen. Um dieser Gefahr vorzubeugen, sind Rauchmelder mittlerweile in fast allen Bundesländern Pflicht. Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt, was zu beachten ist.</p>
<p style="text-align: justify">Rauchmelderpflicht?</p>
<p style="text-align: justify">Außer in Sachsen, Berlin und Brandenburg besteht in allen Bundesländern eine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht. Da die Brandschutzregularien jedoch nicht bundesweit einheitlich sind und nach der Einführungspflicht in der Regel eine individuelle Übergangsfrist besteht, sollten sich Mieter und Vermieter in den jeweiligen Landesbauordnungen informieren. Die Regelungen gelten, außer im Saarland, nicht nur für Neu- und Umbauten &#8211; auch alle bestehenden Wohnungen müssen ausgestattet sein.</p>
<figure id="attachment_10130" aria-describedby="caption-attachment-10130" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-10130" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/2015_02_27_vt_rauchmelderpflicht.jpg" alt=" Bild: Thinkstock iStock IngaNielsen. Quelle: CosmosDirekt. " width="620" height="384" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/2015_02_27_vt_rauchmelderpflicht.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/2015_02_27_vt_rauchmelderpflicht-150x93.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/2015_02_27_vt_rauchmelderpflicht-300x186.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-10130" class="wp-caption-text">Bild: Thinkstock iStock IngaNielsen. Quelle: CosmosDirekt.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Welche Anforderungen gelten für Rauchmelder?</p>
<p style="text-align: justify">Rauchmelder müssen der europäischen Produktnorm entsprechen und DIN-zertifiziert sein (erkennbar am CE-Zeichen). Zudem sollten sie neben dem GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) möglichst das Siegel eines Prüfungsinstituts tragen &#8211; z.B. TÜV Nord, VdS oder das neue Prüfzeichen Q.</p>
<p style="text-align: justify">Wie werden Rauchmelder installiert?</p>
<p style="text-align: justify">Im Idealfall an der Deckenmitte in jedem Raum. In Küche und Bad sind meist Hitzemelder ausreichend. Der Rauchmelder darf nicht versteckt, überklebt oder beschmutzt werden, damit der Rauch ihn ungehindert erreichen kann.</p>
<p style="text-align: justify">Wer ist für den Einbau des Rauchmelders zuständig?</p>
<p style="text-align: justify">Vermieter bzw. Eigentümer einer Wohnung müssen sich im Regelfall um Anschaffung und Montage kümmern. Mit einer Ausnahme: In Mecklenburg-Vorpommern ist der Mieter &#8211; von der Schlüsselübergabe bis zum Auszug aus der Wohnung &#8211; zugleich auch Besitzer. Weil es sich beim Einbau des Rauchmelders um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, darf die Kaltmiete vom Vermieter grundsätzlich um 11 Prozent der entstandenen Kosten erhöht werden. Meist sind die Aufwendungen jedoch so gering, dass der Vermieter die Kosten allein trägt.</p>
<p style="text-align: justify">Wer kommt im Ernstfall für einen Brandschaden auf?</p>
<p style="text-align: justify">Um trotz Rauchmelder auf Nummer sicher zu gehen, sollten Verbraucher sich auch gegen mögliche Schäden absichern. &#8222;Eine Hausratversicherung deckt kleine wie große Brandschäden ab. Wird das Hab und Gut durch Feuer beschädigt, kommt sie zu Hilfe&#8220;, sagt Bernd Kaiser. Denn durch die Hausratversicherung sind Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände abgesichert. Haus- und Wohnungsbesitzer sollten darüber hinaus eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Sie kann vor dem finanziellen Ruin schützen.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: CosmosDirekt.</p>
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		<title>Wie Schäden durch Dachlawinen versichert sind</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/wie-schaeden-durch-dachlawinen-versichert-sind/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Feb 2015 14:04:45 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mancherorts fielen in diesem Winter beachtliche Schneemengen auf die Dächer. Setzt Tauwetter ein, rutscht die schwere Masse von dort "zu Tal". In der Stadt bedeutet das Lawinengefahr auf Bürgersteigen und Parkplätzen. Wer haftet, wenn es beim Dachlawinenabgang zu einem Schaden kommt? Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, gibt Antworten.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Mancherorts fielen in diesem Winter beachtliche Schneemengen auf die Dächer. Setzt Tauwetter ein, rutscht die schwere Masse von dort &#8222;zu Tal&#8220;. In der Stadt bedeutet das Lawinengefahr auf Bürgersteigen und Parkplätzen. Wer haftet, wenn es beim Dachlawinenabgang zu einem Schaden kommt? Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, gibt Antworten.</p>
<p style="text-align: justify">Was tun gegen Dachlawinen?</p>
<p style="text-align: justify">&#8222;Grundsätzlich gilt: Jeder steht für die Sicherheit seines Eigentums selbst in der Verantwortung&#8220;, sagt Bernd Kaiser. Doch was, wenn der Schnee so hoch liegt und das Dach so glatt ist, dass der Verantwortliche nicht sofort handeln kann? Lassen die Witterungsumstände Dachlawinen befürchten, sollten Hausbesitzer Warntafeln aufstellen. Gut zu wissen: Je nach Bundesland gelten spezielle Vorschriften oder Bauordnungen. Dabei wird unterschieden nach schneearmen bzw. schneereichen Gebieten und auch nach dem Neigungswinkel von Dächern.</p>
<figure id="attachment_9953" aria-describedby="caption-attachment-9953" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-9953" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/2015_02_23_vt_dachlawine.jpg" alt="Quelle: &quot;obs/sodapix_Thinkstock/CosmosDirekt&quot;." width="620" height="382" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/2015_02_23_vt_dachlawine.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/2015_02_23_vt_dachlawine-150x92.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/2015_02_23_vt_dachlawine-300x185.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-9953" class="wp-caption-text">Quelle: &#8222;obs/sodapix_Thinkstock/CosmosDirekt&#8220;.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Wer muss Vorkehrungen treffen?</p>
<p style="text-align: justify">Wo konkrete Gefahr zu erkennen ist, besteht Handlungsbedarf. Ein Eiszapfen etwa, der über den Bürgersteig ragt, ist umgehend zu entfernen. Wer ein steil abfallendes Dach hat, sollte auf den unteren Schindeln ein Schneefanggitter anbringen lassen. Diese Aufgaben gehören zu den Verkehrssicherungspflichten von Hauseigentümern &#8211; ebenso wie das Schneeschieben und Streuen fällt auch das Vermeiden von Dachlawinen darunter. Doch Vorsicht: &#8222;Wer zur Miete wohnt, ist nicht automatisch frei von Verantwortung. Eventuell hat der Vermieter die Verkehrssicherungspflicht vertraglich zur Sache der Hausbewohner erklärt&#8220;, so Bernd Kaiser.</p>
<p style="text-align: justify">Wer zahlt bei einem Schaden?</p>
<p style="text-align: justify">Wird ein Passant von einer Dachlawine getroffen und kommt dadurch zu Schaden, ist der Eigentümer oder der Mieter haftbar &#8211; je nach Regelung im Mietvertrag. Eine private Haftpflichtversicherung schützt in diesem Fall und kommt für entstandene Schäden an Dritten auf. Wichtig: Auch wenn der Besitzer den Mietern, einem Hausmeister oder Verwalter die Verkehrssicherungspflicht übertragen hat, muss er dafür sorgen, dass die Regelung eingehalten wird. Tut er das nicht, kann auch er für Schäden an Dritten in Haftung genommen werden. Um sich davor abzusichern, ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung empfehlenswert.</p>
<p style="text-align: justify">Autofahrer aufgepasst!</p>
<p style="text-align: justify">Nicht nur Fußgänger, sondern auch Autofahrer sollten bei Winterwetter umsichtig sein: Wer angesichts starker Schneefälle eine Dachlawine befürchten muss und den Wagen trotzdem unter einem Dachvorsprung abstellt, kann in Einzelfällen selbst für Schäden zur Verantwortung gezogen werden. In diesem Fall springt die Vollkaskoversicherung ein.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: CosmosDirekt.</p>
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		<title>Promille, Narrenfreiheit und das Ende vom Lied</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/promille-narrenfreiheit-und-das-ende-vom-lied/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Feb 2015 13:21:46 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Saarbrücken. Jeder zehnte Karnevalist gibt zu, im Feiertrubel schon einmal etwas kaputt gemacht zu haben. Wer unter starkem Alkoholeinfluss in einen Schadenfall verwickelt ist, muss davon ausgehen, dass die Versicherungsleistung versagt oder gekürzt wird.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Saarbrücken. Jeder zehnte Karnevalist gibt zu, im Feiertrubel schon einmal etwas kaputt gemacht zu haben. Wer unter starkem Alkoholeinfluss in einen Schadenfall verwickelt ist, muss davon ausgehen, dass die Versicherungsleistung versagt oder gekürzt wird.</p>
<p style="text-align: justify">Wieverfastelovend, Schmutziger Donnerstag oder Weiberfasching: Egal, wie der Tag genannt wird &#8211; er läutet die heiße Phase der fünften Jahreszeit ein. Ab dann haben Karnevalsumzüge, Maskenbälle und ausgelassene Stimmung Hochkonjunktur. Manchmal hat der Spaß jedoch ungeahnte Folgen. So hat jeder zehnte Jeck (9 Prozent) in der Faschingslaune schon einmal versehentlich etwas kaputt gemacht. Das ergab eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. (1) Doch auch Narrenfreiheit hat ihre Grenzen: Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt, was Karnevalbegeisterte wissen sollten.</p>
<figure id="attachment_9467" aria-describedby="caption-attachment-9467" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-9467" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/150209_thinkstock_istock_marclautenbacher_fastnachtrottweilumzug.jpg" alt="Quelle: &quot;obs/CosmosDirekt/Marc Lautenbacher/Thinkstock&quot;." width="620" height="413" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/150209_thinkstock_istock_marclautenbacher_fastnachtrottweilumzug.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/150209_thinkstock_istock_marclautenbacher_fastnachtrottweilumzug-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/150209_thinkstock_istock_marclautenbacher_fastnachtrottweilumzug-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-9467" class="wp-caption-text">Quelle: &#8222;obs/CosmosDirekt/Marc Lautenbacher/Thinkstock&#8220;.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Unfälle im närrischen Treiben</p>
<p style="text-align: justify">Viele Faschingsfreunde lieben nicht nur das Verkleiden, auch das eine oder andere Gläschen gehört bei den meisten dazu und hebt bei manchen die Stimmung. Damit steigt zugleich das Unfallrisiko: Ob mit oder ohne Alkohol: 7 Prozent der Deutschen haben sich schon einmal im närrischen Treiben verletzt.</p>
<p style="text-align: justify">Die Karawane zieht weiter &#8211; am besten mit dem Taxi</p>
<p style="text-align: justify">Vier von 100 karnevalsbegeisterten Bundesbürgern (4 Prozent) geben zu, zur Karnevalszeit schon einmal unter Alkoholeinfluss Auto gefahren zu sein. Zieht die Karawane weiter, sollte der durstige Sultan lieber zu Fuß gehen oder ein Taxi nehmen. &#8222;Wer betrunken in einen Autounfall verwickelt wird, riskiert nicht nur seinen Führerschein, sondern auch seinen Versicherungsschutz&#8220;, sagt Experte Bernd Kaiser. Aktuelle Auswertungen des Statistischen Bundesamtes zeigen: Die Zahl alkoholbedingter Verkehrsunfälle liegt zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch um rund 25 Prozent höher als an anderen Tagen.</p>
<p style="text-align: justify">Zwischen Altweiberscherz und Sachbeschädigung</p>
<p style="text-align: justify">33 Prozent der Närrinnen haben an Weiberfastnacht schon einmal einem Kollegen oder einem Freund den Schlips abgeschnitten. Doch Brauchtum schützt vor Strafe nicht: &#8222;Beim Abschneiden einer Krawatte handelt es sich um vorsätzliche Sachbeschädigung &#8211; dafür kommt die Privat-Haftpflichtversicherung nicht auf&#8220;, sagt Bernd Kaiser. &#8222;Wird jedoch im Karnevalstrubel fahrlässig das Kostüm einer anderen Person beschädigt, dann ist dies ein Fall für die Privat-Haftpflichtversicherung.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: CosmosDirekt.</p>
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		<title>Umzug: Was beim Versicherungsschutz zu beachten ist</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/umzug-was-beim-versicherungsschutz-zu-beachten-ist/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Jan 2015 11:31:40 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Saarbrücken. Wer sein gesamtes Hab und Gut in Kisten packt, staunt oft, wie viele Dinge zum eigenen Besitz gehören. Damit alle Gegenstände während des Umzugs ebenso wie im neuen Heim gut abgesichert sind, sollten Umziehende einige Tipps beherzigen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/umzug-was-beim-versicherungsschutz-zu-beachten-ist/">Umzug: Was beim Versicherungsschutz zu beachten ist</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Saarbrücken. Wer sein gesamtes Hab und Gut in Kisten packt, staunt oft, wie viele Dinge zum eigenen Besitz gehören. Damit alle Gegenstände während des Umzugs ebenso wie im neuen Heim gut abgesichert sind, sollten Umziehende einige Tipps beherzigen.</p>
<p style="text-align: justify">&#8222;Wer sucht, der findet&#8220; &#8211; diese Weisheit gilt gerade zu Zeiten eines Umzugs. Und auch wenn die Kartons noch so sorgfältig gepackt und beschriftet werden: Bevor alle persönlichen Unterlagen in der Kiste verschwinden, lohnt sich ein Blick in den Versicherungsordner. Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, erklärt, worauf Umziehende achten sollten.</p>
<figure id="attachment_8911" aria-describedby="caption-attachment-8911" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-8911" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/2015_01_19_luckybusiness_istock_thinkstock_umzug.jpg" alt="Quelle: LuckyBusiness iStock Thinkstock." width="620" height="413" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/2015_01_19_luckybusiness_istock_thinkstock_umzug.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/2015_01_19_luckybusiness_istock_thinkstock_umzug-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/2015_01_19_luckybusiness_istock_thinkstock_umzug-300x200.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-8911" class="wp-caption-text">Quelle: LuckyBusiness iStock Thinkstock.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Gut versichert ab dem ersten Tag</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Umziehende sollten ihrer Versicherung bereits vorab die neue Anschrift mitteilen. Nur dann besteht in den Tagen des Umzugs ein ausreichender Versicherungsschutz &#8211; für das Umzugsgut zum Beispiel über die Hausratversicherung.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; &#8222;Zieht ein Versicherter innerhalb Deutschlands um, geht der Versicherungsschutz der Hausratsversicherung auf die neue Wohnung über&#8220;, erklärt Bernd Kaiser. Läuft der Mietvertrag der alten Wohnung nach dem Umzug in die neue noch weiter, können Versicherte vorübergehend auf &#8222;doppelten&#8220; Schutz zählen. Für die alte Wohnung erlischt dieser jedoch spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Ob neue Möbel, hochwertiges Inventar oder Dekoration &#8211; extra für das neue Zuhause ausgewählte Gegenstände steigern den Hausratwert. Deswegen sollte immer geprüft werden, ob die Absicherungssumme in der Police ausreichend ist.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; &#8222;Wer ein Eigenheim baut, sollte sich am besten bereits bei Baubeginn mit einer Rohbauversicherung absichern&#8220;, empfiehlt Bernd Kaiser. Diese ist im Regelfall kostenfrei. Ist das Haus dann fertiggestellt und bezugsfertig, geht die Rohbauversicherung in eine Wohngebäudeversicherung über.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Wer eine Bestandsimmobilie kauft, übernimmt die für dieses Objekt bereits bestehende Wohngebäudeversicherung. Diese kann entweder weitergeführt, gekündigt oder durch eine neue Wohngebäudeversicherung ersetzt werden.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: CosmosDirekt.</p>
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			</item>
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		<title>Halloween: Süße Streiche, saure Folgen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/halloween-suesse-streiche-saure-folgen/</link>
		
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		<pubDate>Mon, 27 Oct 2014 12:12:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Saarbrücken. In der Nacht des 31. Oktobers werden wieder kleine Geister, Hexen und Vampire durch die Straßen ziehen und Halloween feiern. Schabernack steht bei den Schreckgestalten häufig ganz oben auf dem Programm: Farbschmierereien am Haus oder Feuerwerksböller im Briefkasten sind dann keine Seltenheit. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Saarbrücken. In der Nacht des 31. Oktobers werden wieder kleine Geister, Hexen und Vampire durch die Straßen ziehen und Halloween feiern. Schabernack steht bei den Schreckgestalten häufig ganz oben auf dem Programm: Farbschmierereien am Haus oder Feuerwerksböller im Briefkasten sind dann keine Seltenheit. Doch wer zahlt, falls aus harmlosen Scherzen ernsthafte Schäden werden? CosmosDirekt erklärt, wie sich Eltern gegen unerwartete Kosten absichern können.</p>
<figure id="attachment_5679" aria-describedby="caption-attachment-5679" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-5679" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/2014_10_27_brandxpictures_thinkstock_halloween.jpg" alt="Quelle: &quot;obs/CosmosDirekt/obs/BrandXPictures/Thinkstock&quot;" width="620" height="414" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/2014_10_27_brandxpictures_thinkstock_halloween.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/2014_10_27_brandxpictures_thinkstock_halloween-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/2014_10_27_brandxpictures_thinkstock_halloween-300x200.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-5679" class="wp-caption-text">Quelle: &#8222;obs/CosmosDirekt/obs/BrandXPictures/Thinkstock&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Die Tradition, an Halloween &#8211; dem Abend vor Allerheiligen &#8211; von Haus zu Haus zu ziehen, geht auf einen christlichen Brauch aus dem elften Jahrhundert zurück. Damals wurden in Irland kleine &#8222;Seelenbrote&#8220; mit Johannisbeeren an Bettler verteilt. Diese versprachen im Gegenzug, für die Seelen von Verstorbenen zu beten.</p>
<p style="text-align: justify">Heute sind die Beschenkten Kinder und Jugendliche, die &#8211; um Süßigkeiten bittend &#8211; durch die Wohnviertel ziehen. Werden Bonbons, Kekse und anderes Naschwerk nicht freiwillig herausgegeben, drohen die verkleideten Gruselgestalten mit Streichen. Doch was, wenn sich die Farbe nicht mehr von der Hausfassade löst oder der Briefkasten nach einer Böllerexplosion schief in den Angeln hängt? &#8222;Wenn bei Halloween-Streichen Gegenstände beschädigt werden oder so- gar zu Schaden kommen, hilft eine Privat-Haftpflichtversicherung&#8220;, sagt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von CosmosDirekt. &#8222;Mithilfe dieser Versicherung kann der Schaden rasch und unbürokratisch reguliert werden.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify">Wichtig: Die private Haftpflichtversicherung deckt nur Missgeschicke ab. Vorsätzlich verursachte Schäden sind im Versicherungsschutz nicht inbegriffen. Damit die Nacht der Geister nicht zum Alptraum wird, sollten Eltern folgende Tipps beherzigen:</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Tipp 1: Um wirklich auf Nummer sicher zu gehen, lohnt sich eine Familienhaftpflichtversicherung, die auch Beschädigungen einschließt, wenn diese durch deliktunfähige Kinder unter sieben Jahren verursacht werden.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Tipp 2: Gehen Sie mit Ihren Kindern auf Beutezug. So kommen Sie Ihrer Aufsichtspflicht nach und können in heiklen Situationen Schäden eventuell direkt vor Ort verhindern.</p>
<p style="text-align: justify">Für alle anderen gilt: Schützen Sie Ihr eigenes Hab und Gut. Wer zum Beispiel einen Garten hat, stellt Gartenmöbel am besten ins Haus. Auch ein Auto sollte in der Gruselnacht an einem sicheren Ort geparkt werden &#8211; wenn möglich in der Garage. So kommen kleine Halloween-Fans gar nicht erst auf dumme Gedanken. Und seien Sie vorbereitet auf gruselige Gäste: Halten Sie genug Süßigkeiten bereit!</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: Stefan Göbel, CosmosDirekt</p>
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