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	<title>Bausparsumme</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Bausparsumme</title>
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		<title>Eine lukrative Verbindung: Bauspar-Kombikredite plus Wohn-Riester</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/eine-lukrative-verbindung-bauspar-kombikredite-plus-wohn-riester/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Sep 2015 10:15:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Banken & Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Bauspar-Kombikredite]]></category>
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		<category><![CDATA[Wohn-Riester]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>"Gute Alternative für Bauherren zu langfristigen Bankdarlehen". So beschreibt das Verbrauchermagazin Finanztest die Kombikredite der Bausparkassen. "Zu teuer und zu kompliziert" lautet dagegen der Vorwurf von Kritikern. Was es bei Kombikrediten zu beachten gilt und welche Vorteile die Wohn-Riester-Förderung bringt, erklärt Schwäbisch Hall-Experte Karsten Eiß.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/eine-lukrative-verbindung-bauspar-kombikredite-plus-wohn-riester/">Eine lukrative Verbindung: Bauspar-Kombikredite plus Wohn-Riester</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">&#8222;Gute Alternative für Bauherren zu langfristigen Bankdarlehen&#8220;. So beschreibt das Verbrauchermagazin Finanztest die Kombikredite der Bausparkassen. &#8222;Zu teuer und zu kompliziert&#8220; lautet dagegen der Vorwurf von Kritikern. Was es bei Kombikrediten zu beachten gilt und welche Vorteile die Wohn-Riester-Förderung bringt, erklärt Schwäbisch Hall-Experte Karsten Eiß.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Was ist ein Kombikredit und wie funktioniert er?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Bei einem Kombikredit schließt der Kreditnehmer einen Bausparvertrag ab, bei der die vereinbarte Bausparsumme der Höhe seines Kreditbedarfs entspricht. Er erhält daraufhin ein Sofortdarlehen für den Immobilienkauf. Das Darlehen wird jedoch nicht sofort getilgt, der Kreditnehmer zahlt zunächst lediglich Zinsen. Gleichzeitig leistet er monatlich Beiträge in den Bausparvertrag. Sobald das festgelegte Mindestguthaben erreicht ist, löst der Kreditnehmer mit der Bausparsumme das Sofort-Darlehen auf einen Schlag ab. Danach zahlt er die Raten aus Zins und Tilgung für das Bauspardarlehen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wie kann ich von staatlicher Förderung profitieren?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Kombikredite, die mit einer Wohn-Riester-Förderung ergänzt sind, bringen dem Bausparer handfeste Vorteile in Form von Zulagen, Steuer- und Zinsersparnissen&#8220;, sagt Eiß. Denn der Staat unterstützt Riester-Sparer mit bis zu 154 Euro Grundzulage im Jahr plus 300 Euro für jedes Kind (für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro). Dadurch lässt sich die Laufzeit des Kredits deutlich verkürzen.</p>
<figure id="attachment_15886" aria-describedby="caption-attachment-15886" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-15886" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/Bauspar-Kombikredite.jpg" alt="Wer baut, sollte clever kombinieren - auch bei der Immobilienfinanzierung. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)" width="620" height="412" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/Bauspar-Kombikredite.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/Bauspar-Kombikredite-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/Bauspar-Kombikredite-300x199.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/Bauspar-Kombikredite-310x205.jpg 310w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-15886" class="wp-caption-text">Wer baut, sollte clever kombinieren &#8211; auch bei der Immobilienfinanzierung. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Welche Kostenersparnis hat ein Bauherr?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Dass sich Wohn-Riester lohnt, zeigt das Beispiel der Stiftung Warentest (Ausgabe 01/2014): Danach summieren sich die Vorteile für ein kinderloses Arbeitnehmer-Ehepaar mit 70.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen bei einem Riester-Kredit über 200.000 Euro binnen 30 Jahren auf mehr als 27.000 Euro. Dabei ist die nachgelagerte Besteuerung schon berücksichtigt. Hinzu kommt noch die Möglichkeit, verbilligte Förderkredite der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in den Finanzierungsmix einzubinden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wo liegen die Vorteile?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Zinssicherheit lautet das Stichwort&#8220;, betont Karsten Eiß. Denn bei Bauspar-Kombikrediten stehen die Konditionen von Anfang an fest. &#8222;Bausparer kön-nen mit Kombikrediten darauf vertrauen, dass ihre Zinsen und Tilgungsraten während der gesamten Laufzeit von 30 Jahren konstant und stabil bleiben &#8211; selbst wenn die Zinsen in der Zwischenzeit steigen. Das macht die finanzielle Belastung eines Immobilienerwerbs planbar&#8220;, so Eiß. Ein weiterer Vorteil: Sobald das Sofort-Darlehen durch den Bausparvertrag abgelöst wird, kann das noch verbleibende Bauspar-Darlehen flexibel getilgt werden. &#8222;Mithilfe von Sondertilgungen kann der Bausparer seine Schulden vorzeitig zurückzahlen und damit Zinskosten sparen&#8220;, erklärt Eiß.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Gibt es Nachteile?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Die nachgelagerte Besteuerung ist ein Unsicherheitsfaktor&#8220;, so Eiß. Denn keiner kann zum Finanzierungszeitpunkt genau sagen, mit welchem Steuersatz er im Rentenalter belastet wird. &#8222;Der finanzielle Vorteil bleibt aber auch bei einer hohen Steuerbelastung in jedem Fall bestehen. Und man gewinnt einen zusätzlichen Liquiditätspuffer zu dem Zeitpunkt, wo man ihn benötigt, nämlich während der Finanzierung.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG</em></p>
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		<title>1 Million LBS-Wohn-Riester-Verträge</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/1-million-lbs-wohn-riester-vertraege/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Jul 2015 07:35:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Bausparsumme]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Grund- und Kinderzulagen]]></category>
		<category><![CDATA[Landesbausparkassen]]></category>
		<category><![CDATA[LBS-Wohn-Riester-Verträge]]></category>
		<category><![CDATA[Wohn-Riester-Bausparvertrag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin - Bei den Landesbausparkassen (LBS) ist jüngst der millionste Wohn-Riester-Bausparvertrag abgeschlossen worden. Allein im vergangenen Jahr kamen 163.000 neue Verträge (plus 18,9 Prozent) mit einer Bausparsumme von 6,8 Milliarden Euro (plus 23,8 Prozent) dazu.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/1-million-lbs-wohn-riester-vertraege/">1 Million LBS-Wohn-Riester-Verträge</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Berlin</strong> &#8211; Bei den Landesbausparkassen (LBS) ist jüngst der millionste Wohn-Riester-Bausparvertrag abgeschlossen worden. Allein im vergangenen Jahr kamen 163.000 neue Verträge (plus 18,9 Prozent) mit einer Bausparsumme von 6,8 Milliarden Euro (plus 23,8 Prozent) dazu. &#8222;Wohn-Riester ist ein Erfolgsmodell&#8220;, so LBS-Verbandsdirektor Axel Guthmann. Die Fördervorteile durch Grund- und Kinderzulagen seien gerade für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen besonders hoch.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit Wohn-Riester könne nicht nur Eigenkapital zügiger aufgebaut, sondern später Kredite auch schneller getilgt werden, so Guthmann. Die Förderintensität sei bei Familien besonders hoch. So könnten Familien mit zwei kleinen Kindern Jahr für Jahr 908 Euro an Zulagen erhalten. Bei mittleren Einkommen sind die vom Staat gewährten Zulagen oft höher als die eigenen Spar- und Tilgungsleistungen. &#8222;Mit anderen Worten: Die Wohn-Riester-Förderung kann über 100 Prozent der Eigenleistungen betragen&#8220;, so Guthmann.</p>
<p style="text-align: justify;">Auf die positiven Auswirkungen der Riester-Förderung auf Geringverdiener hat aktuell auch das Forschungsinstitut empirica als Reaktion auf eine Analyse der FU Berlin hingewiesen. In der Studie war behauptet worden, dass &#8222;Besserverdiener&#8220; stärker gefördert werden. Dabei seien jedoch steuerliche Wirkungen völlig außer Acht gelassen und entsprechend auch falsche Schlussfolgerungen gezogen worden. Richtig sei, dass gerade Geringverdiener durch Zulagen in besonderem Maße profitieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Die hohe Akzeptanz von Wohn-Riester in der Bevölkerung macht aus Sicht der Landesbausparkassen deutlich, wie wichtig es war, die selbstgenutzte Immobilie voll in die Förderung der privaten Altersvorsorge zu integrieren. Positive Impulse gingen auch von den seit 2014 geltenden Neuerungen bei Wohn-Riester aus. Zu den Verbesserungen gehört insbesondere die Möglichkeit, Riester-geförderte Darlehen auch für Häuser und Wohnungen einzusetzen, die vor 2008 gekauft oder gebaut wurden. Auch der Einsatz von Wohn-Riester für den altersgerechten Umbau eines Objekts ist jetzt möglich. Erleichterung bietet darüber hinaus die jederzeitige Option, sich in der Auszahlungsphase (also etwa während des Ruhestandes) von der laufenden Besteuerung des Wohnförderkontos durch eine Einmalzahlung zu &#8222;befreien&#8220;.</p>
<p style="text-align: justify;">Die LBS, mit den Sparkassen die Nummer Eins bei der Wohnungsbaufinanzierung in Deutschland, sind überzeugt, dass es bei der Altersvorsorge mit Wohneigentum auch künftig noch hohes Potenzial geben und sie weiter an Bedeutung gewinnen wird. Der hohe Nutzen der Riester-Förderung auf dem Weg in die eigenen vier Wände wird auch durch Analysen der Stiftung Warentest bestätigt. &#8222;Finanztest&#8220; titelte jüngst: &#8222;Riester-Bausparverträge &#8211; so attraktiv wie nie&#8220;. Die Landesbausparkassen bieten auf die Förderung zugeschnittene Finanzierungen sowie Zinssicherheit über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren an &#8211; mittlerweile profitieren davon 1 Million Bausparer.</p>
<p style="text-align: justify;">Die neun Landesbausparkassen führten für ihre annähernd 9 Millionen Kunden am Jahresende 2014 insgesamt 10,8 Millionen Bausparverträge mit einem Volumen von 286,5 Milliarden Euro.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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		<title>Keine Kündigung von Bausparverträgen, deren Bausparsumme noch nicht erreicht ist</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/keine-kuendigung-von-bausparvertraegen-deren-bausparsumme-noch-nicht-erreicht-ist/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Mar 2015 09:45:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Banken & Geld]]></category>
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		<category><![CDATA[Auszahlung des Tilgungsdarlehens]]></category>
		<category><![CDATA[Bauspardarlehen]]></category>
		<category><![CDATA[Bausparkasse]]></category>
		<category><![CDATA[Bausparsumme]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung von Bausparverträgen]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Mainz]]></category>
		<category><![CDATA[niedrigen Zinsumfeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sparpflichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im aktuell niedrigen Zinsumfeld beobachten wir eine zunehmende Kündigungswelle von Bausparverträgen. Dies ist in vielen Fällen unzulässig. Das Landgericht Mainz hat mit Urteil vom 28.07.2014 (Az. 5 O 1/14) bestätigt, dass ein Bausparvertrag solange unkündbar ist, wie die Auszahlung des Tilgungsdarlehens möglich ist und der Bausparer seine hierzu erforderlichen planmäßigen Sparpflichten erfüllt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/keine-kuendigung-von-bausparvertraegen-deren-bausparsumme-noch-nicht-erreicht-ist/">Keine Kündigung von Bausparverträgen, deren Bausparsumme noch nicht erreicht ist</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Im aktuell niedrigen Zinsumfeld beobachten wir eine zunehmende Kündigungswelle von Bausparverträgen. Dies ist in vielen Fällen unzulässig.</p>
<p style="text-align: justify">Das Landgericht Mainz hat mit Urteil vom 28.07.2014 (Az. 5 O 1/14) bestätigt, dass ein Bausparvertrag solange unkündbar ist, wie die Auszahlung des Tilgungsdarlehens möglich ist und der Bausparer seine hierzu erforderlichen planmäßigen Sparpflichten erfüllt. Allerdings hat das Gericht 10 Jahre ab Eintritt der Zuteilungsreife ein Kündigungsrecht nach § 489 Abs.1 Nr.2 BGB angenommen.</p>
<figure id="attachment_11048" aria-describedby="caption-attachment-11048" style="width: 150px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g.jpg"><img decoding="async" class="wp-image-11048 size-thumbnail" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g-150x100.jpg" alt="Bild: Rechtsanwalt Franz-Josef Lederer, Rössner Rechtsanwälte. Quelle: openPR." width="150" height="100" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g-300x200.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g-310x205.jpg 310w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g.jpg 620w" sizes="(max-width: 150px) 100vw, 150px" /></a><figcaption id="caption-attachment-11048" class="wp-caption-text">Bild: Rechtsanwalt Franz-Josef Lederer, Rössner Rechtsanwälte. Quelle: openPR.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte zuvor mit Hinweisbeschluss vom 14.10.2011 (Az. 9 U 151/11) festgestellt, dass eine Bausparkasse einen vollständig bis zur Bausparsumme angesparten Vertrag gem. § 488 Abs. 3 BGB ordentlich kündigen kann (Leitsatz). Das Oberlandesgericht führt aus, dass derjenige, der sein Bauspardarlehen nicht in Anspruch nimmt, sondern stattdessen Sparleistungen bis zur Bausparsumme erbringt, faktisch auf das Darlehen verzichte, so dass er seine Einlage und sein Guthaben ausbezahlt erhält. Allerdings führt das Oberlandesgericht auch aus, dass ein Bausparvertrag solange unkündbar, wie die Auszahlung des Darlehens möglich ist und der Bausparer seine hierzu erforderlichen planmäßigen Sparpflichten erfüllt.</p>
<p style="text-align: justify">Im Anschluss hieran hat auch das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 22.02.2013 (Az. 21 O 69/12) festgestellt, dass der Bausparkasse ein Kündigungsrecht nach § 488 Abs.3 BGB zusteht, wenn die Gewährung eines Bauspardarlehens nicht mehr möglich ist, weil die Bausparsumme erreicht wurde. Zugleich lehnt das Landgericht Frankfurt ein Kündigungsrecht gem. § 489 Abs.1 Nr. 2 BGB ab.</p>
<p style="text-align: justify">Wir schließen uns der Ansicht des Landgerichts Frankfurt an. § 489 Abs.1 Nr. 2 BGB ist auf die Kündigung von Bausparguthaben weder direkt noch analog anwendbar. § 489 Abs.1 Nr. 2 BGB umfasst nur Darlehen, bei denen die Sollzinsbindung für einen begrenzten Zeitraum vereinbart ist, binnen dessen das Darlehen nicht ordentlich kündbar ist. Der Bausparvertrag sieht dagegen während der Ansparphase keine Zinsbindung für einen begrenzten Zeitraum vor. Daher liegt ein Darlehen nach § 488 Abs. 3 BGB vor, für dessen Rückzahlung ein konkreter Zeitpunkt nicht bestimmt ist.</p>
<p style="text-align: justify">Gemäß § 5 ABB gilt: Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht fristgemäß an oder wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt. Setzt der Bausparer seinen Vertrag fort, kann er seine Rechte aus der Zuteilung jederzeit wieder geltend machen.</p>
<p style="text-align: justify">Somit gilt: Bausparverträge, deren Bausparsumme noch nicht erreicht ist, dürfen nicht gekündigt werden.</p>
<p style="text-align: justify">Gerne prüfen wir Ihren Bausparvertrag und die Kündigung der Bausparkasse.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: openPR.</p>
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