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	Kommentare zu: Finanzinformationen kompetent übersetzen	</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		Von: Terrance		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Terrance]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Mar 2018 07:28:55 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&quot;Da die K… GmbH als Kapitalgesellschaft gemäß § 325 HGB zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse verpflichtet ist, waren ihre Jahresabschlüsse für die vergangenen Jahre zudem über die Internetseite des Bundesanzeigers ohne weiteres zugänglich. Stimmt so nicht. Es gibt auch Firmen, die den Jahresabschluss nicht hinterlegen (Kleinstgesellschaften) bzw, offenlegen, deshalb führt das BAJ ja auch Ordnungsgeldverfahren, auch wenn seit Einführung der Neuregelung allmählich die Quote der Nichtoffenleger auf unter 10 % gesunken ist. Das Argument des BVerfG dass aus einer Pflicht auch auf ihre Befolgung zu schließen sei, ist mE etwas dünn. Das Vorgehen der StA erscheint mir bizarr. Im Februar leitet man sofort ein, aber nicht wegen der angezeigten Delikte (ok, bloße Nichtrückgabe nach Ende des Mietvertrages ist idR keine Unterschlagung) und erwirkt sofort einen Beschluss, im Juni (!) hat die Polizei dann ermittelt, dass kein Inso-Antrag gestellt ist. Das kann die StA doch sofort selbst beim Insolvenzgericht erfragen und nicht 4 Monate dahindümpeln lassen, in denen man auch sonst noch ein bisschen zur finanziellen Lage ermitteln könnte mittels Standardabfragen beim Gerichtsvollzieher und dem Vollstreckungsgericht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8222;Da die K… GmbH als Kapitalgesellschaft gemäß § 325 HGB zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse verpflichtet ist, waren ihre Jahresabschlüsse für die vergangenen Jahre zudem über die Internetseite des Bundesanzeigers ohne weiteres zugänglich. Stimmt so nicht. Es gibt auch Firmen, die den Jahresabschluss nicht hinterlegen (Kleinstgesellschaften) bzw, offenlegen, deshalb führt das BAJ ja auch Ordnungsgeldverfahren, auch wenn seit Einführung der Neuregelung allmählich die Quote der Nichtoffenleger auf unter 10 % gesunken ist. Das Argument des BVerfG dass aus einer Pflicht auch auf ihre Befolgung zu schließen sei, ist mE etwas dünn. Das Vorgehen der StA erscheint mir bizarr. Im Februar leitet man sofort ein, aber nicht wegen der angezeigten Delikte (ok, bloße Nichtrückgabe nach Ende des Mietvertrages ist idR keine Unterschlagung) und erwirkt sofort einen Beschluss, im Juni (!) hat die Polizei dann ermittelt, dass kein Inso-Antrag gestellt ist. Das kann die StA doch sofort selbst beim Insolvenzgericht erfragen und nicht 4 Monate dahindümpeln lassen, in denen man auch sonst noch ein bisschen zur finanziellen Lage ermitteln könnte mittels Standardabfragen beim Gerichtsvollzieher und dem Vollstreckungsgericht.</p>
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