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	Kommentare zu: Entschädigungen mit flightright	</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		Von: Rainer Schultze		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rainer Schultze]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Jun 2018 13:49:56 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Falls am Flughafen eine Verbindung plötzlich gestrichen wird, hast Du eine gute Chance auf eine Entschädigung entsprechend der EU Fluggastrechte-Verordnung. Diese gelten bei allen abgehenden Flügen von einem EU-Flughafen, ganz egal, ob die Fluggesellschaft ein Mitgliedsstaat der EU ist oder nicht. Und auch bei Flügen aus Nicht-EU-Ländern in einen EU-Flughafen finden die EU-RegelungenAnwendung, sofern der Flug von einer Fluggesellschaft mit Hauptsitz in der EU durchgeführt wird. Es ist daher ratsam Flüge aus Nicht-EU-Ländern in einen EU-Flughafen bei Fluggesellschaften eines Mitgliedsstaates der EU zu kaufen.

Des Weiteren ist zu beachten, dass die Fluggesellschaften ihre Kunden über Annullierungen mindestens 14 Tage vor dem Abflugtermin informieren müssen. Kommt die Benachrichtigung 7-14 Tage vor Abflug, muss die Airline einen alternativen Flug anbieten, der maximal zwei Stunden vor dem ursprünglichen Abflug startet und spätestens vier Stunden nach der geplanten Landung des Ursprungsfluges das Ziel erreicht. Bei weniger als 7 Tagen vor dem Reisetermin gilt eine maximale Vorverlegung des Flugtermins um eine Stunde und bei der Ankunft gilt eine maximal Verspätung von zwei Stunden. In allen anderen Fällen ist die Airline zu Ausgleichszahlungen verpflichtet, wenn die Flugannullierung nicht fremdverschuldet ist. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Falls am Flughafen eine Verbindung plötzlich gestrichen wird, hast Du eine gute Chance auf eine Entschädigung entsprechend der EU Fluggastrechte-Verordnung. Diese gelten bei allen abgehenden Flügen von einem EU-Flughafen, ganz egal, ob die Fluggesellschaft ein Mitgliedsstaat der EU ist oder nicht. Und auch bei Flügen aus Nicht-EU-Ländern in einen EU-Flughafen finden die EU-RegelungenAnwendung, sofern der Flug von einer Fluggesellschaft mit Hauptsitz in der EU durchgeführt wird. Es ist daher ratsam Flüge aus Nicht-EU-Ländern in einen EU-Flughafen bei Fluggesellschaften eines Mitgliedsstaates der EU zu kaufen.</p>
<p>Des Weiteren ist zu beachten, dass die Fluggesellschaften ihre Kunden über Annullierungen mindestens 14 Tage vor dem Abflugtermin informieren müssen. Kommt die Benachrichtigung 7-14 Tage vor Abflug, muss die Airline einen alternativen Flug anbieten, der maximal zwei Stunden vor dem ursprünglichen Abflug startet und spätestens vier Stunden nach der geplanten Landung des Ursprungsfluges das Ziel erreicht. Bei weniger als 7 Tagen vor dem Reisetermin gilt eine maximale Vorverlegung des Flugtermins um eine Stunde und bei der Ankunft gilt eine maximal Verspätung von zwei Stunden. In allen anderen Fällen ist die Airline zu Ausgleichszahlungen verpflichtet, wenn die Flugannullierung nicht fremdverschuldet ist. </p>
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