AktuellFinanzenVersicherungen

Riester-Rente in der Kritik: Auslaufmodell oder wichtiger Baustein für die Altersvorsorge?

Die Riester-Rente ist aktuell in der Kritik. Ursprünglich eingeführt, um Kürzungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen, scheint sie ihren Zweck nicht zu erfüllen. Zwar wird die staatlich geförderte Rente in der politischen Diskussion weiterhin als wichtiger Baustein bei der privaten Altersvorsorge gesehen. Sie soll im Zuge der geplanten rentenpolitischen Reformen sogar noch weiter ausgebaut werden. Andererseits stehen aber auch eine Abschaffung der Riester-Rente und andere alternative Modelle zur Debatte. Ob Riester-Sparer aufgrund der aktuellen Kritik Grund zur Besorgnis haben oder ob Riestern weiterhin eine sinnvolle Form der privaten Altersvorsorge bleibt, erklärt Tatjana Höchstödter, Vorsorgeexpertin bei der ERGO Lebensversicherung.

Quelle: ERGO Group
Quelle: ERGO Group

Eine weitverbreitete Kritik an der Riester-Rente lautet: Die Kosten sind so hoch, dass sich das Produkt nicht lohnt. Stimmt das?

Ein Riester-Vertrag ist – wie jedes andere Produkt auch – mit Kosten verbunden, etwa für die nötige Beratung und die Verwaltung. Er verursacht dabei tatsächlich mehr Verwaltungsaufwand als andere Lebensversicherungsverträge, unter anderem wegen der Flexibilität bei der Beitragszahlung, den Zulagenbeantragungen und -gutschriften. Aber: Die staatliche Förderung durch Zulagen und gegebenenfalls zusätzliche Steuervorteile gleichen diesen Nachteil aus Kundensicht mehr als aus. Trotz der Niedrigzinsphase – die alle Finanzprodukte betrifft – bietet Riester so eine attraktive Gesamtrendite. Der Versicherungsnehmer erhält eine Garantie auf seine eingezahlten Beiträge und auf die staatlichen Zulagen zum vereinbarten Rentenbeginn – so will es die gesetzliche Vorgabe. Nach Beendigung der Ansparphase profitiert der Versicherungsnehmer sein Leben lang von einer monatlichen Rente. Angesichts der steigenden Lebenserwartung ein klares Plus. Je nach Höhe des erzielten Einkommens, des Familienstandes, der Kinderzahl und der gezahlten Beiträge bringt das Riester-Sparen auch Steuervorteile. Denn: Die Beiträge können bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden – und zwar bis zu einer Höhe von 2.100 Euro jährlich je unmittelbar Förderberechtigtem. So gibt es gegebenenfalls einen Teil der gezahlten Beiträge mit der Steuergutschrift zurück. Übrigens: ERGO verzichtet zum Beispiel bei der sogenannten VORSORGE Riester-Rente Fonds auf die einmaligen Kosten bei Vertragsabschluss. Zudem nutzt das neue Produkt in der Ansparphase stärker die Chancen der Kapitalmärkte.

Manche Verbraucher befürchten, dass das Produkt zu unflexibel und zu kompliziert ist und sie sich jedes Jahr um die Beantragung der staatlichen Zulagen kümmern müssen. Zu Recht?

Da das Ziel der Riester-Rente eine dauerhafte Rentenergänzung und nicht die vorzeitige Verfügbarkeit des Ansparkapitals ist, sind die gesetzlichen Vorgaben etwas starrer als bei einer anderen privaten Rente. Dennoch bietet die Riester-Rente Flexibilität: Neben einer lebenslangen Rente kann sich der Riester-Sparer zum Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des Guthabens auf einmal auszahlen lassen. Eine Änderung der Beitragshöhe ist ebenfalls möglich. Allerdings muss der Versicherte dabei beachten, dass er nur dann die Zulagen in voller Höhe erhält, wenn er mindestens vier Prozent vom rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttogehalt (abzüglich Grundzulage und Kinderzulagen) einzahlt. Seit Inkrafttreten des sogenannten Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes 2013 hat der Gesetzgeber viel für die Transparenz des Produkts getan. Mit überarbeiteten Produktinformationsblättern können Verbraucher seitdem die einzelnen Anbieter besser untereinander vergleichen. Auch mit der Beantragung der Zulagen müssen sich Riester-Sparer nicht jedes Jahr aufs Neue beschäftigen. Sie können einfach einen Dauerzulagenantrag stellen. Dadurch werden die Zulagen jedes Jahr automatisch bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt. Nur bei einer Änderung der Einkommens- oder Familiensituation, wie zum Beispiel Heirat, Scheidung oder Kinder, sind Anpassungen notwendig, um die volle Förderung zu erhalten. Das notwendige Formular erhalten Riester-Sparer von dem Versicherer, bei dem sie die Riester-Rente abgeschlossen haben.

Riester soll sich nur für Familien mit vielen Kindern lohnen. Stimmt das? Was gilt für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen? Und können Geringverdiener auch riestern?

Für Familien mit Kindern gibt es neben der staatlichen Grundzulage von 154 Euro zusätzlich für jeden kindergeldberechtigten Sprössling Geld vom Staat: Für jedes vor 2008 geborene Kind bekommen Riester-Sparer 185 Euro Kinderzulage im Jahr, für jedes ab 2008 geborene Kind sogar 300 Euro jährlich. Daher ist die Riester-Rente für Familien mit Nachwuchs natürlich interessant. Doch auch Paare ohne Kinder oder Singles mit gutem Einkommen können bei der Riester-Rente profitieren. Sie können die Beiträge steuerlich vollständig als Sonderausgaben geltend machen und erhalten gegebenenfalls einen erheblichen Steuervorteil. Für Geringverdiener und Auszubildende ist die Riester-Rente als Altersvorsorge ebenfalls geeignet. Das gilt zum Beispiel auch für Personen, die auf Hartz IV angewiesen sind. Sie profitieren von der staatlichen Förderung mittels Zulagen. Und wer nach der Ausbildung oder dem Studium sein erstes Gehalt auf dem Konto hat, sollte ebenfalls an die Riester-Rente denken: Denn wer einen Riester-Vertrag abschließt und noch keine 25 Jahre alt ist, erhält einen einmaligen „Berufseinsteiger-Bonus“ von 200 Euro.

Quelle: ERGO Lebensversicherung/HARTZKOM

Veröffentlicht von:

Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou schreibt über die Finanzbranche und gibt Orientierung für interessante Finanzprodukte. Sie hatte Ihre Berufsausbildung erfolgreich beim ARKM Online Verlag in Gummersbach abgeschlossen. In der Redaktion ist Sie unter redaktion@finanzratgeber24.de erreichbar.

Despina Tagkalidou

Despina Tagkalidou schreibt über die Finanzbranche und gibt Orientierung für interessante Finanzprodukte. Sie hatte Ihre Berufsausbildung erfolgreich beim ARKM Online Verlag in Gummersbach abgeschlossen. In der Redaktion ist Sie unter redaktion@finanzratgeber24.de erreichbar.
Überprüfen Sie auch
Schließen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.