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Rentenkauf – Was ist zu beachten?

Bei einem Rentenkauf handelt es sich um eine ganz spezielle Möglichkeit, eine Immobilie zu erwerben. Dabei veräußert der bisherige Besitzer das Objekt an den Käufer und erhält im Gegenzug nicht sofort den kompletten Kaufpreis, sondern eine monatliche Rente. Diese monatliche Zahlung kann entweder in Form einer Zeitrente oder einer lebenslangen Leibrente erfolgen und bei Bedarf auch mit einer entsprechenden Einmalzahlung kombiniert werden. Darüber hinaus erhält der bisherige Eigentümer auf Wunsch ein Wohnrecht für die festgelegte Vertragsdauer und muss seine gewohnte Umgebung nicht verlassen. Somit hat der Verkäufer die Sicherheit regelmäßiger Einnahmen sowie einer Wohnmöglichkeit und der Käufer bekommt die Chance, ohne großen Kapitalaufwand eine Immobilie zu erwerben. In anderen Ländern wie Frankreich oder den USA gilt die Verrentung der eigenen Immobilien bereits als gängige Methode der Altersversorgung. Hierzulande hat diese Option jedoch noch sehr großes Entwicklungspotenzial.

Was sind die Vorteile?

Die Vorteile des Rentenkaufs liegen für den Käufer klar auf der Hand, denn der Kapitalaufwand ist vergleichsweise gering. Sollte zu Beginn eine Einmalzahlung festgelegt werden, fällt diese im Regelfall trotzdem äußerst gering aus und lässt sich unter Umständen sogar aus dem eigenen Vermögen begleichen. Natürlich hängen die regelmäßigen Kosten von der Rentenhöhe ab, die der bisherige Besitzer erhalten soll. Wurde jedoch ein Wohnrecht vereinbart, lässt sich die Rente um den sogenannten Nutzwertanteil senken. Dabei handelt es sich um den Gegenwert für die Nutzung des Objektes, der die Kosten für den Käufer im Normalfall erheblich mindert. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, mit dem Verkäufer eine Vereinbarung über die Instandhaltung der Immobilie zu schließen. Auf diese Weise lässt sich verhindern, dass das Objekt während der Dauer des Wohnrechts verwohnt wird. Somit erhält man grundsätzlich Planungssicherheit und kann die Immobilie nach Ablauf des Wohnrechts entweder selbst nutzen oder vermieten. Wird das Objekt zudem als Kapitalanlage gekauft, besteht die Möglichkeit, Gebäudeabschreibungen sowie den Ertragsanteil der Leibrentenzahlung steuerlich geltend zu machen. Als Verkäufer genießt man den Vorteil, eine Alterssicherung in Form der Leibrente sowie ein Wohnrecht in Anspruch nehmen zu können.

Quelle: PANORAMO - Fotolia.com
Quelle: PANORAMO – Fotolia.com

Rentenkauf: Worin bestehen die Nachteile?

Nachteile ergeben sich für den Erwerber der Immobilie vor allem bei der Zahlung einer lebenslangen Leibrente an den bisherigen Verkäufer. Natürlich wird die Höhe der Rente anhand des Verkehrswertes der Immobilie und der Sterbetabellen des statistischen Bundesamts bemessen. Dabei handelt es sich jedoch nur um statistische Werte, so dass die Kosten bei einer außerordentlich langen Dauer des Wohnrechts ausufern könnten. Darüber hinaus besteht für den Verkäufer zu Beginn die Möglichkeit, die Leibrente auch auf seinen Ehepartner auszudehnen, was zusätzliche Unsicherheiten schafft. Wird zudem eine regelmäßige Anpassung der Leibrente an die Lebenshaltungskosten vereinbart, könnten die monatlichen Zahlungen in der Zukunft teurer werden.

Wo liegt der Unterschied zu einer normalen Immobilienfinanzierung?

Die Unterschiede zwischen dem Rentenkauf und einer herkömmlichen Immobilienfinanzierung sind sehr vielschichtig. Zunächst wird beim Rentenkauf zu Beginn keine größere Geldsumme benötigt, sondern man zahlt das Objekt in Form einer Leibrente oder Zeitrente an den Verkäufer. Auf diese Weise wird der Kaufpreis über einen längeren Zeitraum hinweg entrichtet und man kann bei der Einräumung eines Wohnrechts auch noch den Nutzwertanteil von der Rentenzahlung abziehen. Bei einer Baufinanzierung wird hingegen der Darlehensbetrag plus Eigenkapital sofort an den Verkäufer entrichtet. Die Ratenvereinbarung erfolgt in diesem Fall mit der jeweiligen Bank und man kann die Immobilie sofort für eigene Zwecke nutzen. Dies ist zwar auch bei einem Kauf auf Rentenbasis möglich, jedoch muss dann eine deutlich höhere Zahlung an den Verkäufer geleistet werden. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass der Weg über die Bank selbst dann noch höhere monatliche Ratenzahlungen mit sich bringt, wenn man eine sehr günstige Immobilienfinanzierung findet. Im Gegenzug muss der Verkäufer jedoch auch weiterhin die Kosten für seinen bisher genutzten Wohnraum zahlen, weil das neue Objekt vom Verkäufer bewohnt wird.

Für wen lohnt sich ein Rentenkauf?

Ein Rentenkauf ist vor allem für Personen und Familien mit Eigenheimwunsch interessant, die wenig Eigenkapital und nur einen geringen finanziellen Spielraum haben. In diesem Fall sollte man allerdings auf die Vereinbarung eines Wohnrechts verzichten und eine entsprechend höhere Rentenzahlung an den Verkäufer leisten. Darüber hinaus kommt ein solches Kaufmodell auch für Kleinunternehmer und Selbständige in Frage, die eine Immobilie zur Sicherheung der eigenen Altersvorsorge erwerben möchten. Man zahlt in jungen Jahren die verhältnismäßig geringe Rente an den Verkäufer und kann im Alter selbst von einer voll abbezahlten Immobilie profitieren. Wer sich als Kapitalanleger für das Rentenkauf-Modell interessiert, kann vor allem langfristig gute Renditen kassieren, jedoch bereits heute Steuern sparen. So darf der Ertragsanteil der Leibrente bei den Werbungskosten angesetzt werden. Ferner berechnet das Finanzamt aufgrund der Rentenzahlungen den fiktiven Kaufpreis, zieht davon die Grundstückskosten ab und gibt somit den Gebäudewert aus, von dem lineare Abschreibungen getätigt werden können.

Was ist beim Immobilienkauf auf Rentenbasis zu beachten?

Wer sich für einen Immobilienerwerb auf Rentenbasis interessiert, sollte einige potenzielle Stolperfallen beachten. Dazu gehört die Bemessung der zu zahlenden Rentenhöhe, denn diese bestimmt die monatlichen Finanzierungskosten. Die Festlegung geschieht im Normalfall auf Basis des Immobilien-Verkehrswertes (durch ein Gutachten zu ermitteln) sowie der Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer. Wird eine lebenslange Leibrente festgelegt, muss die durchschnittliche Lebenserwartung des Verkäufers berücksichtigt werden. Als Erweiterung lässt sich zudem eine regelmäßige Anpassung an den Preisindex der Lebenskosten privater Haushalte festlegen, die Zusatzkosten mit sich bringt. Dazu kommt das häufig vereinbarte Wohnrecht, welches selbstverständlich einen Abschlag auf die Rentenzahlung beinhaltet und zudem ins Grundbuch des Objektes eingetragen wird.

Bei einem Wohnrecht des Verkäufers sollte man zudem vorher festlegen, dass dieser für die Instandhaltung der Immobilie zu sorgen hat. Außerdem wird häufig auch eine gewisse Renten-Garantiezeit vereinbart, so dass bei besonders frühem Ableben des Verkäufers die Erben das Haus nicht praktisch verschenken müssen. Da es sehr viele Punkte zu bedenken gibt, ist es ratsam, für die Berechnung und die Aufsetzung des Vertrags einen spezialisierten Notar zu Rate zu ziehen.

Fazit

Der Rentenkauf eignet sich als Finanzierungsmodell vor allem für potenzielle Käufer mit geringer Kapitalausstattung oder zur späteren Altersvorsorge. Auch Kapitalanleger können bei langfristiger Planung Vorteile aus dieser Regelung ziehen. Als Verkäufer lässt sich auf diese Weise die gesetzliche Rentenzahlung aufstocken, ohne dass man seine gewohnte Umgebung verlassen muss. Werden alle wichtigen Punkte bei der Berechnung des Kaufpreises und der Rente beachtet, kann diese Finanzierungsform sehr interessant sein. Wer jedoch eine Immobilie in naher Zukunft selbst nutzen möchte, sollte lieber auf andere Finanzierungsformen zurückgreifen.

Quelle: PANORAMO

Veröffentlicht von:

Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou schreibt über die Finanzbranche und gibt Orientierung für interessante Finanzprodukte. Sie hatte Ihre Berufsausbildung erfolgreich beim ARKM Online Verlag in Gummersbach abgeschlossen. In der Redaktion ist Sie unter redaktion@finanzratgeber24.de erreichbar.

Despina Tagkalidou

Despina Tagkalidou schreibt über die Finanzbranche und gibt Orientierung für interessante Finanzprodukte. Sie hatte Ihre Berufsausbildung erfolgreich beim ARKM Online Verlag in Gummersbach abgeschlossen. In der Redaktion ist Sie unter redaktion@finanzratgeber24.de erreichbar.

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