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Mietpreisbremse in Berlin:

Nürnberg – Mietpreisbremse in Berlin gilt ab 1. Juni: Für Top-Wohnungen in bester Lage können pro Quadratmeter künftig höchstens 10,65 Euro verlangt werden

Berlin in der Vorreiterrolle: Pünktlich zum 1. Juni 2015 tritt in Berlin als erstem Bundesland die Mietpreisbremse in Kraft. Wird eine Wohnung neu vermietet, darf der Vermieter danach höchstens 10 Prozent mehr als die ortsübliche Miete verlangen, die im Mietspiegel der Stadt festgelegt wird. Für Berlin heißt das konkret: Eine 65-Quadratmeter-Wohnung in bester Lage mit bestmöglicher Ausstattung darf nur noch für maximal 10,65 Euro pro Quadratmeter neu vermietet werden. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Wohnungen in der Sophienstraße (Mitte) oder der Westendallee (Westend) mit unter anderem Fußbodenheizung, Wohnküche und Garage. Aktuell werden in Berlin Mitte Wohnungen zu Quadratmeterpreisen von 14 Euro und mehr angeboten, die weit weniger gut ausgestattet sind.

Mietpreisbremse zur richtigen Zeit

Warum die Mietpreisbremse in Berlin Sinn macht, zeigt auch der 5-Jahresvergleich der Mietpreise von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale. Zwischen 2010 und 2015 sind die Mieten in der gesamten Hauptstadt um 50 Prozent in die Höhe geklettert. Im 1. Quartal 2015 verlangen Vermieter bei Neuvermietung eine Kaltmiete von im Median 9 Euro pro Quadratmeter. Vor 5 Jahren waren es noch 6,20 Euro pro Quadratmeter.

Mietpreisbremse führt nicht zu sinkenden Mieten

Auch wenn die Mietpreisbremse die rasanten Mietpreiserhöhungen der letzten Jahre eindämmen wird, werden die Mieten durch sie nicht grundsätzlich sinken. Denn für bestehende Mietverträge gilt der Bestandsschutz, der auch bei Neuvermietung greift. Wird also eine Wohnung aktuell zu 12 Euro oder mehr vermietet, so darf der Vermieter diese Immobilie auch künftig zu diesem Preis neu vermieten – selbst wenn er deutlich über dem zulässigen Wert liegt. Weiter erhöhen kann er die Miete dann allerdings nicht.

Makler fürchten: Sanierungen lohnen sich nicht mehr

Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal vermietet wurden, sowie umfassend sanierte Wohnungen. Als umfassend saniert gelten solche Wohnungen, bei denen die Modernisierung mindestens ein Drittel des Wertes einer vergleichbaren Neubauwohnung gekostet hat.

Aus diesem Grund glauben laut einer Ad-Hoc-Umfrage von immowelt.de 78 Prozent der deutschen Makler, dass die Mietpreisbremse zu Renovierungsstaus führen könnte. Kleinere Renovierungen würden immer seltener durchgeführt, weil sich diese für den Vermieter nicht mehr rentierten. 59 Prozent der Immobilienprofis erwarten zudem, dass Vermieter in Zukunft häufiger generalsanieren, um die Wohnung anschließend losgelöst von der Mietpreisbremse vermieten zu können.

Unter news.immowelt.de finden Sie ausführliche Informationen zum Lesen von Mietspiegeln und wann Mietspiegel anfechtbar sind.

Datenbasis für die Berechnung der Mietpreise des 5-Jahresvergleichs für Berlin waren 65.600 auf immowelt.de inserierte Angebote. Die Preise geben jeweils den Median der im 1. Quartal 2010 bis 2015 angebotenen Wohnungen wider. Der Median ist der mittlere Wert der Angebotspreise. Die Mietpreise sind Nettokaltmieten bei Neuvermietung.

Diese und andere Pressemitteilungen von immowelt.de finden Sie in unserem Pressebereich unter presse.immowelt.de.

Quelle: ots

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Finanzratgeber 24 an. Sie schreibt als Journalistin über aktuelle Finanzprodukte und gibt Hilfen bei der Suche nach seriösen Geldanlagen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@finanzratgeber24.de

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